Neuigkeiten Timeline

Familie, Kinder, Zuhause
Oktober 29, 2026

Ich gehe mit meiner Laterne: Das Rathaus-Center Pankow lädt am Sankt-Martins-Tag zum Laternenumzug ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 29, 2026

Nur jedes fünfte Großunternehmen beschreibt das Verhältnis zur Führung als offen und vertrauensvoll

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 29, 2026

Rockstone News – Tocvan: Erste Laborergebnisse für Pilotanlage deutlich besser als erwartet mit 4,6 g/t Gold

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 29, 2026

SYZYGY Gruppe: Alle Segmente mit positivem Beitrag; EBIT und Marge im dritten Quartal über Vorquartal; Jahresprognose bestätigt

Logistik, Transport
Oktober 29, 2026

Meister Umzug erweitert sein Serviceangebot in Zürich

IT, NewMedia, Software
Oktober 29, 2026

FACTUREE zählt zu Berlins besten Arbeitgebern: Was Beschäftigte heute wirklich bindet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 29, 2026

CMC Securities emittiert erste strukturierte Hebelprodukte auf Anthropic

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 29, 2026

Kyocera baut in Japan eine neue Aufbereitungsanlage zur Rückgewinnung von Wolframkarbid aus gebrauchten Schneidwerkzeugen

Tourismus, Reisen
Oktober 29, 2026

Weihnachten 2026: KAYAK zeigt, wo deutsche Reisende über die Feiertage sparen können

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 29, 2026

Informationen zu Nürnberg: Stadt und Immobilienmarkt im Überblick

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 29, 2026

AGT Keramik-Heizlüfter LV-1005, 3.000 Watt, 2 Heizstufen

Medien, Kommunikation
Oktober 29, 2026

Stoppt die EU die Elbwald-Rodung?

Auto, Verkehr
Oktober 28, 2026

E-FLAT von Robert Tönnies: 10 Jahre E-Auto-Leasing

Essen, Trinken
Oktober 28, 2026

Zurück in die Zukunft: Wo früher die Großeltern Lebensmittel verkauften, eröffnet jetzt ihr Enkel einen Automatenstore

Rechtsirrtümer von Autofahrern

ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 23.11.2012

Das Handyklingeln während der Fahrt wegdrücken gilt nicht als Telefonieren am Steuer. Der Parkscheinautomat ist kaputt, also darf man einfach so dort parken. In diesen Situationen rund ums Thema Autofahren, glaubt man zu wissen, was stimmt – und tatsächlich ist alles doch ganz anders. Die ARAG Experten decken einige hartnäckige Irrtümer auf.

Motorräder dürfen rechts am Stau vorbeifahren.
Keiner steht gerne im Stau – auch Motorradfahrer nicht. Rechts an den stehenden Autos vorbeifahren dürfen sie aber trotzdem nicht. Denn rechtlich ist klar: Das Rechtsüberholen – auch beim Durchschlängen – ist unzulässig und kann als Verstoß gegen die StVO mit einem Bußgeld und bis zu 3 Punkten in Flensburg geahndet werden. Kommt es zum Unfall, rechnen die Gerichte dem Fahrer außerdem ein Mitverschulden an. Auch das Ausweichen auf den Seitenstreifen ist nicht zulässig. Der gilt nämlich laut StVO nicht als Fahrbahn und darf deshalb nicht zum Fahren benutzt werden. Links überholen dürfen Motorradfahrer zwar grundsätzlich, aber nur innerhalb der Fahrbahnmarkierung – und das dürfte oft am fehlenden Platz scheitern. Anders sieht die Lage nach der StVO für Mofa- und Radfahrer aus: Sie dürfen einen Stau oder wartende Fahrzeuge an der Ampel vorsichtig rechts überholen (OLG Düsseldorf, Az.: 5 Ss (OWi) 151/90).

Den Handyanruf wegzudrücken, ist erlaubt.
Schon das Wegdrücken eines ankommenden Anrufs auf dem Handy während der Fahrt gilt als Benutzung des Geräts und zieht ein Bußgeld nach sich. Das entschied unlängst das Oberlandesgericht Köln und verhängte gegen den Autofahrer eine Geldbuße von 50 Euro. Denn beim Abweisen des Anrufs wird das Handy ebenso benutzt wie beim Beenden einer Gesprächsverbindung oder beim Ein- und Ausschalten. Ob und aus welchen Gründen die Telefonverbindung scheitert, sei dabei unerheblich, so die Richter (OLG Köln, Az.: III-1 RBs 39/12).

Vor dem Überholen darf keine (Licht-) Hupe benutzt werden
Das gilt nur innerhalb geschlossener Ortschaften. Außerhalb der Städte – so die StVO – darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen (sprich: Hupe oder Lichthupe) angekündigt werden. Allerdings dürfen entgegenkommende Fahrzeuge durch das Fernlicht nicht geblendet werden. Und: Mehrmaliges Aufblenden oder zu dichtes Auffahren stellt eine Nötigung des Vorausfahrenden dar.

An defekten Parkautomaten kann einfach so geparkt werden
Gibt es in der gleichen Parkzone noch weitere (funktionsfähige) Parkscheinautomaten, muss der Autofahrer dort einen Parkschein ziehen. Ist das nicht der Fall oder sind auch die anderen Automaten ausgefallen, schreibt die StVO vor, dass eine Parkscheibe zu verwenden ist. Geparkt werden darf dann aber maximal bis zu der auf dem Automaten angegeben Höchstparkdauer! Übrigens: Ist mal kein passendes Kleingeld zur Hand oder nimmt der Automat ein bestimmtes Geldstück nicht an, muss man sich andere Münzen besorgen. Denn es ist Sache des Autofahrers – so das Oberlandesgericht Hamm -, so viele Versuche mit unterschiedlichen Münzen zu machen, bis ein Parkschein produziert wird (OLG Hamm, Az.: 3 Ss OWi 576/05).

Laute Musik im Auto geht nur den Fahrer etwas an.
Dass man im Auto die Musik so laut aufdrehen darf, wie man will, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Denn laut StVO trifft den Fahrzeugführer die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sein Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Und eine solche Beeinträchtigung liegt spätestens dann vor, wenn der Fahrer ein Martinshorn überhört und den Einsatzwagen behindert – egal, ob die laute Musik aus der Anlage kommt oder Kopfhörer benutzt werden. In diesem Fall begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, die vom Gesetz mit einem Bußgeld von 20 Euro bestraft wird.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

Kontakt:
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 29 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert