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REACH-Verordnung: 54 neue SVHC-Stoffe für die Kandidatenliste vorgeschlagen

REACH-Verordnung: 54 neue SVHC-Stoffe für die Kandidatenliste vorgeschlagen

REACH-Handbuch

Seit dem 3. September 2012 stehen 54 besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC – substances of very high concern) auf der Vorschlagliste zur Kandidatenliste. Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung (REACH: Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) müssen Unternehmen sich über besonders besorgniserregende Stoffe in ihren Produkten informieren und diese Informationen unaufgefordert an ihre Kunden weitergeben. Dies gilt vor allem dann, wenn Stoffe von der Vorschlagliste in die Kandidatenliste aufgenommen werden. Eine regelmäßige Prüfung der laufenden Konsultationsverfahren ist daher unbedingt notwendig, um rechtzeitig handeln zu können.

Unternehmen können und sollten die Kandidatenliste ebenso wie die Konsultationsverfahren als Frühwarnsystem nutzen. Denn nach der Kandidatenliste folgen Anhang XIV und Anhang XVII im REACH-Genehmigungsverfahren. Stoffe in Anhang XVII gelten mit der Aufnahme als beschränkt und sind damit für bestimmte Verwendungen verboten. Unternehmen, die diese Stoffe herstellen oder für ihre Erzeugnisse nutzen, müssen sofort nach Alternativen suchen. Die letzte Aktualisierung von Anhang XVII war am 15. Mai 2012.

Anhang XIV wurde am 14.Februar 2012 mit acht neuen SVHC-Stoffen ergänzt, weitere 10 Stoffe stehen aktuell auf der Vorschlagsliste. Stoffe in Anhang VIX dürfen nur dann weiter in Verkehr gebracht werden, wenn dem Unternehmen eine Zulassung für seine bestimmte Verwendung erteilt wurde.

Nur Stoffe, die zuvor in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, können in den Anhang XIV übernommen werden. Andererseits müssen nicht unbedingt alle Stoffe, die in der Kandidatenliste enthalten sind, in Anhang XIV aufgenommen werden.

Um betroffenen Unternehmen die Dokumentation der einzelnen Stofflisten und die Informationsweitergabe zu erleichtern, bietet die FORUM VERLAG HERKERT GMBH das REACH-Handbuch, inklusive Online-Portal, an.

Das Handbuch ist praxisorientiert und enthält wichtige Grundlagen zu den unterschiedlichen REACH-Pflichten sowie Hintergrundinformationen zu Behördenkontrollen und Tipps zur Nachweisdokumentation. Im Online-Portal stehen den Lesern u.a. fertige Musteranschreiben, Fragebögen und Checklisten sowie die aktuellen Stofflisten (Kandidatenliste, Anhang XIV, Anhang XVII, Vorschlaglisten) mit deutscher Übersetzung der typischen Verwendungen zum Download zur Verfügung.

Über die FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist Spezialist für Fachmedien im B2B-Bereich. Der Verlag ist Herausgeber von Software-, Online- und Printprodukten sowie Veranstalter zahlreicher Seminare, Lehrgänge und Fachtagungen. Damit werden Themen aus Öffentliche Verwaltung, Personalwesen, Management, Arbeitsschutz, Produktion & Umwelt, Bau, Erwachsenen- und Jugendbildung sowie Außenwirtschaft & Logistik abgedeckt.

Das Unternehmen hat es sich unter dem Slogan „Unser Wissen für Ihren Erfolg“ zum Ziel gesetzt, Fach- und Führungskräfte aller Wirtschaftsbereiche mit Fachinformationen und praxisorientierten Lösungen für die tägliche Entscheidungsfindung zu versorgen.

Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist eine von 20 in Europa und Asien operierenden Tochtergesellschaften der FORUM MEDIA GROUP GMBH und beschäftigt ca. 170 Mitarbeiter am Standort Merching bei Augsburg.

Die FORUM MEDIA GROUP GMBH zählt mit einem Umsatz von über 55 Millionen Euro (2011) und über 770 Mitarbeitern (2011) zu den 500 am schnellsten wachsenden Unternehmen Europas (2008). Die Mediengruppe wurde in 2011 zum vierten Mal in zehn Jahren vom bayerischen Wirtschaftsministerium mit dem Wirtschaftspreis „BAYERNS BEST 50“ ausgezeichnet.

Kontakt:
Forum Verlag Herkert GmbH
Ute Klingner
Mandichostr. 18
86504 Merching
08233 381118
ute.klingner@forum-verlag.com
http://www.forum-verlag.com

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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