Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
September 2, 2026

Vebego optimiert Reinigung für CSRD-Vorgaben

Maschinenbau
September 2, 2026

IMA Schelling Precision präsentiert xm 250 auf der ALUMINIUM 2026

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

Allgemein
September 2, 2026

Warum Ihre Online-Sichtbarkeit heute auch über den Wert Ihres Handwerksbetriebs entscheidet

Familie, Kinder, Zuhause
September 2, 2026

In jeder fünften Beziehung ist „Ich liebe Dich“ selten geworden (Studie)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 2, 2026

ARAG Recht schnell…

Garten, Bauen, Wohnen
September 2, 2026

Bis zu 100 Euro Cashback – Hansgrohe Jubiläumsaktion

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Wenn der Sinn dort beginnt, wo der Verstand keine Antwort findet

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Vorbeugen mit 20, gewinnen mit 80

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Wer Bridge lernt, lernt eine neue Sprache

Prospekthaftung der Debi Select Verwaltungs-GmbH wegen fehlenden Angaben zu den Weichkosten – Kapitalmarktrecht

Prospekthaftung der Debi Select Verwaltungs-GmbH wegen fehlenden Angaben zu den Weichkosten – Kapitalmarktrecht

Prospekthaftung der Debi Select Verwaltungs-GmbH wegen fehlenden Angaben zu den Weichkosten - Kapitalmarktrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Debi-Select.html Aufgrund irreführender Angaben im Prospekt wurde die Debi Select Verwaltungs-GmbH durch das Landgericht Landshut zur Rückabwicklung einer Beteiligung sowieso zu Schadensersatzleistungen an den Anleger verurteilt. (Az.: 23 O 1513/12).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht Landshut bestätigt mit diesem Urteil, dass Anlageberater im Rahmen von vorvertraglichen Verhandlungen für die Vollständigkeit der Prospekte, auf die die Vertragsentscheidung gestützt werden soll, haften.

Der Prospekt – inklusive seiner Nachträge – dient dem Anleger dazu, ihn über sämtliche Umstände die seine Anlage betreffen, zu informieren. Sollte dieser mangelhaft sein, können dem Anleger, der sich auf diesen Prospekt verlassen hat, daher Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Prospektverantwortlichen zustehen.

Bei der Prüfung der Vollständigkeit der Prospekte komme es nur darauf an, wie ein durchschnittlicher Kleinanleger ohne spezielle Kenntnisse die Prospektangaben verstehen würde. Dem Anleger wird zwar abverlangt, dass er den Prospekt eingehend und gründlich liest; jedoch müssen ihm die wesentlichen Aspekte auch objektiv betrachtet leicht zugänglich sein.

Einer dieser wesentlichen Aspekte über die der Prospekt informieren muss, ist der Anteil des einbezahlten Geldes, der nicht investiert werden kann, sondern der dazu dient, die „Weichkosten“ abzudecken. Im vorliegenden Fall ergab sich aus dem Prospekt nicht eindeutig und klar, wie viel Prozent des eingezahlten Geldes zu diesen Weichkosten gezählt werden. Das Urteil bestätigt, dass der Anleger solche Kosten ohne weiteres vollständig aus dem Prospekt entnehmen können muss. Dies ist nicht der Fall, wenn – wie hier – der Anleger die aufkommenden Kosten, welche in verschiedenen Dokumenten und im Kleingedruckten geregelt waren, nicht ohne komplizierte Analysen hätte einsehen können.

Die Anlageberater haben mit den Prospekten also einer umfassenden Aufklärungspflicht nachzukommen. Der Anleger soll das Risiko, dass er mit der Anlage eingehen würde kennen, um vernünftig abwägen zu können, ob er in diese investieren möchte oder nicht. Eine Verletzung dieser Aufklärungspflicht kann dazu führen, dass der Anleger einen Vertrag eingeht, den er bei richtiger und vollständiger Information nicht eingegangen wäre.

Zur Überprüfung möglicher Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/Debi-Select.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 47 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert