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ProReal Secur 1, ProReal Europa 9,10

Zahlungsausfall für Anleger vermeiden – Schadenersatz wegen Prospektfehler

ProReal Secur 1, ProReal Europa 9,10

ProReal Secur 1

Die Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 wurde von der ProReal Secur 1 GmbH, einer Tochtergesellschaft der One Group im Eigentum der Soravia-Gruppe, zum zweiten Mal um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2026 verlängert. Diese Ankündigung erfolgte über eine Ad-hoc-Mitteilung am 02.12.2025.

Gemäß den Anleihebedingungen stellt dies eine letztmögliche Verlängerung dar. Ursprünglich war ein Rückzahlungstermin zum 31.12.2024 vorgesehen.

Die Anleihe hat eine Mindestinvestition von 10.000 Euro und bot eine Verzinsung von 5,75 % p.a. Durch die erneute Verschiebung bleibt das Kapital der Anleger mindestens bis Ende 2026 gebunden. Die Geschäftsführung begründet diese Entscheidung mit der Krise am Immobilienmarkt, lässt jedoch offen, welche Strategien sie zur Minderung des Ausfallrisikos verfolgt.

Diese Unsicherheit, verbunden mit den finanziell schwierigen Lagen anderer ProReal-Investments, belastet die Anleger zusätzlich.

ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH

Am 05.05.2025 haben die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH verlautbart, dass sie an ihre Anleger weniger als 5 % auf den Nominalbetrag der Vermögensanlage an ihre Anleger zahlen können und auf bereits entstandene und noch entstehende Zinsansprüche keine Zahlungen leisten können.

Insofern droht ein fast vollständiger Zahlungsausfall für die Anleger.

Beide Gesellschaften haben sog. nachrangige Namensschuldverschreibungen herausgegeben. Hierbei handelt es sich vereinfacht gesagt um Darlehen, welche der Anleger der Emittentin zur Verfügung stellt, allerdings mit dem Pferdefuß, dass eine Rückzahlung des Darlehens bzw. Zinszahlungen unter dem Vorbehalt stehen, dass die Gesellschaft durch entsprechende Zahlungen an Anleger nicht in die Gefahr der Insolvenz gerät.

Im Insolvenzfall droht zudem ein Forderungsausfall, da Nachranggläubiger, wie der Name es bereits vermuten lässt, erst nach den „normalen“ Gläubigern bedient werden.

Daher handelt es sich bei Nachrangdarlehen oder Nachrangschuldverschreibungen um risikobehaftete Geldanlagen. In der Regel sind sich Anleger über die Risiken dieser Anlageformen nicht bewusst.

Über diese besonderen Risiken sind Anleger umfassend und ordnungsgemäß durch einen Anlagevermittler bzw. Anlageberater aufzuklären. Versäumt er dies so kommen Schadensersatzansprüche in Betracht.

Der langjährige Finanzchef von Soravia, Peter Steurer, wurde gerichtlich dazu verpflichtet, einem Anleger fast 9.000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Der Anleger hatte im Oktober 2021 in den Fonds „ProReal Europa 10“ investiert, der über nachrangige Darlehen finanziert wurde. Der Fonds wurde im von Steurer mitunterschriebenen Prospekt als Blindpool-Gesellschaft gekennzeichnet.

Prospekthaftung – Blindpool – Risiko

Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass zum Zeitpunkt der Anteilszeichnung eines klagenden Anlegers am 18. Oktober 2021 das Konzept eines Blindpools nicht mehr gegeben war. Nach der Erstellung des Emissionsprospekts am 8. Juni 2021 und dem Abschluss eines Darlehensvertrags mit der SC Finance Four GmbH am 23. Juni 2021, flossen Anlegergelder an die SC Finance Four GmbH. Schlussfolgernd konnte nicht mehr von einem Blindpool ausgegangen werden.

Das Gericht sah eine Informationspflicht gegenüber den Anlegern als nicht erfüllt an und sprach dem klagenden Anleger Schadenersatz zu.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein weist darauf hin, dass viele Anleger, die nach dem 23. Juni 2021 gezeichnet haben, könnten grundsätzlich Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung zustehen. Auch der Emissionsprospekt der Schuldverschreibung ProReal Europa 9 erwähnte ein Blindpool-Konzept, trotz der Weiterleitung der Anlegergelder an die SC Finance Four GmbH.

Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR vertritt bereits zahlreiche geschädigte Mandanten, die in ProReal Secur 1, ProReal Europa 10 und ProReal Europa 9 investiert haben und bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an.

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR sind wir auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechten oder Nachrangdarlehen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.

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Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

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KSR Rechtsanwaltskanzlei
Siegfried Reulein
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