Neuigkeiten Timeline

Mode, Trends, Lifestyle
September 4, 2026

Die eigenen „Krakeleien“ mit neuen Augen betrachten

Auto, Verkehr
September 4, 2026

PARKcontrol24 Erfahrungen von Gewerbekunden: Parkplatzmissbrauch verhindern ohne Eskalation

Essen, Trinken
September 3, 2026

ElbUferei Restaurant & Bar: Mediterrane Menüs treffen auf Lieblingsgerichte

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 3, 2026

Zeit als Schlüsselfaktor: wie sich mehr Spenderherzen nutzen und Leben retten lassen

IT, NewMedia, Software
September 3, 2026

Westcon-Comstor und Sonar beschleunigen mit zuverlässiger Code-Verifizierung KI-Einsatz im Channel

Computer, Information, Telekommunikation
September 3, 2026

Wenn Fördermittelprozesse transparent werden müssen

Bildung, Karriere, Schulungen
September 3, 2026

Willkommen an Bord: TQ begrüßt 18 neue Auszubildende

Essen, Trinken
September 3, 2026

Banana La Mama Restaurant Jambiani Sansibar im Hotel Green Ocean Zanzibar

IT, NewMedia, Software
September 3, 2026

Teguar erweitert Industrie-PC Portfolio um Pinnacle-Serie für industrielle HMI-, SCADA- und Edge-AI-Anwendungen

Essen, Trinken
September 3, 2026

„Caseus“ von Karl M. Fraißler

Kunst, Kultur
September 3, 2026

Neuer Roman „Der gestohlene Mohairpullover“ erscheint

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 3, 2026

Wagner Magnete ist Spezialist für High-End-Fertigung

Politik, Recht, Gesellschaft
September 3, 2026

„Tyrannei der Postmoderne“ – eine politische Zeitdiagnose

Tourismus, Reisen
September 3, 2026

250 km Wanderglück: Auf Texels Routen die Insel-Geschichte(n) entdecken

Promillegrenze bei E-Scooter-Fahrten

R+V-Infocenter: Wer Alkohol getrunken hat, sollte E-Scooter stehen lassen

Promillegrenze bei E-Scooter-Fahrten

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 11. Februar 2026. Die fünfte Jahreszeit ist da, in den närrischen Hochburgen verwandeln sich Straßen, Kneipen und Säle in bunte Partyzonen. E-Scooter wirken da oft wie die perfekten Fortbewegungsmittel. Doch Vorsicht: Wer Alkohol getrunken hat, sollte sie stehen lassen. Denn für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie fürs Auto. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

An den tollen Tagen stehen die närrischen Hochburgen Kopf. Die Menschen ziehen durch die Städte, gefeiert wird fast rund um die Uhr. Mit Alkohol im Blut gilt jedoch: besser zu Fuß gehen oder auf Taxi, Bus und Bahn umsteigen. Das gilt ausdrücklich auch für E-Scooter, die in vielen Städten an jeder Ecke bereitstehen. „Gerade an den närrischen Tagen ist die Versuchung groß, spontan auf einen Roller zu steigen“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. „Doch die Gefahr ist groß, sich selbst oder jemand anderen schwer zu verletzen.“

Alkoholverbot auf dem E-Scooter für Führerscheinneulinge und unter 21-Jährige
Die Polizei führt an Karneval und Fasching zudem verstärkt Alkoholkontrollen durch. Besonders E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss fallen dabei häufig auf – sogar öfter als bei Radfahrenden. Vielen ist nicht bewusst: Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch seinen Führerschein. Strafbar machen kann man sich schon ab 0,3-Promille, wenn man durch unsichere Fahrweise auffällt. „Dann sind der Führerscheinentzug und eine Geldstrafe möglich“, betont Richter. Für Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot – auch auf dem E-Scooter.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs? Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ist Alkohol im Spiel, kann daraus eine Straftat werden.
– Bei einigen Verleihfirmen ist an feucht-fröhlichen Tagen wie Karneval oder Fasching vor dem Start ein kurzer Reaktionstest fällig. Wichtig: Der Mieter wird dadurch nicht aus der eigenen Verantwortung entlassen.
– In Karnevals- und Faschingshochburgen können E-Scooter in Innenstädten oder bestimmten Zonen zeitweise komplett gesperrt sein.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Gesa Fritz
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de

(Visited 29 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert