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PROKON stellt Antrag auf Insolvenz

PROKON stellt Antrag auf Insolvenz

PROKON stellt Antrag auf Insolvenz

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html Nun ist es amtlich: PROKON hat am 22. Januar 2014 Insolvenzantrag gestellt. Das teilte das Unternehmen am Abend auf seiner Homepage mit.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Was sich seit dem 10. Januar angedeutet hat, ist nun eingetroffen. PROKON hat am 22. Januar Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe gestellt. Das teilte das Unternehmen am Abend auf seiner Homepage mit. Wörtlich heißt es dort: „Trotz des großen Zuspruchs der Genussrechteinhaber, müssen wir Ihnen mitteilen, dass die PROKON Regenerative Energien GmbH heute einen Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht Itzehoe gestellt hat.“ Dieser müsse nun noch geprüft werden. Zusammen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter wolle PROKON den Fortbestand des Unternehmens sichern.

Den rund 75.000 Anlegern, die die Genussrechte gezeichnet haben, droht allerdings der Totalverlust ihres Geldes. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, werden ihre Forderungen nachrangig behandelt. Daher sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre rechtliche Situation prüfen und auch die notwendigen Schritte einleiten kann.

Möglicherweise können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Dies könnte auch erfolgversprechender sein als auf das Insolvenzverfahren zu hoffen. Ansprüche auf Schadensersatz können unter Umständen durch eine fehlerhafte Anlageberatung begründet sein. Die Zeichner der Genussrechte hätten auf die Risiken, die im Zusammenhang mit ihrer Investition stehen, ausführlich aufgeklärt werden müssen. Denn Genussrechte sind eine hoch spekulative Anlageform, bei der den Anlegern auch der Totalverlust des Geldes droht. Ob dies geschehen ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Außerdem kommt auch Prospekthaftung in Betracht, falls die Angaben im Verkaufsprospekt fehlerhaft waren. Bereits im September 2012 hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht einer Klage gegen PROKON wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Die Aussagen zur Sicherheit der Genussrechte seien irreführend gewesen, heißt es in dem Urteil (Az: 6 U 14/11).

Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht eingereicht werden.

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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