Hersteller verteidigen ihre Qualitätsstandards
sup.- Kennt das Bundeskartellamt die besten Rezepturen für Schokolade? Der Eindruck könnte entstehen, wenn man die aktuellen Aktivitäten dieser Behörde einmal genauer betrachtet. Denn es häufen sich die Fälle, in denen sie versucht, z. B. bei Herstellern von Lebensmitteln, Getränken oder Süßwaren ganz massiven Einfluss auf die Art der Fertigung und der Vermarktung auszuüben. Der Hintergrund: Anbieter von Markenartikeln, die bei Zutaten, Produktionsverfahren und Verbraucherservice keine Kompromisse eingehen, geraten immer öfter ins Visier der Wettbewerbshüter. Das Preisniveau, auf dem sich diese Premium-Marken meistens schon wegen der höheren Rohstoff-, Personal- und Innovationskosten sowie wegen der aufwändigen Qualitätssicherung bewegen, erweckt beim Kartellamt offenbar automatisch den Verdacht auf unzulässige Absprachen. Das ist jedoch gerade bei Produkten wie beispielsweise Schokolade eine äußerst realitätsferne Sichtweise, denn die Preise werden hier nicht allein von den Produzenten, sondern maßgeblich von den großen Handelsketten durch ihre Marktmacht bei der Anbieterauswahl bestimmt.
Trotzdem erlässt das Bundeskartellamt immer wieder Verfügungen, die letztlich auf eine Reduzierung der Qualitätsstandards abzielen, etwa durch den Verzicht auf hochwertige Zutaten oder Serviceleistungen. Diese allgemeine Angleichung an ein Preisniveau auf unterem Discount-Level behindert nach Angaben des European Trust Institute aber gerade den Wettbewerb innerhalb einer kundenfreundlichen Angebotsvielfalt. Schließlich möchten mündige Verbraucher selbst entscheiden, ob und wie viel ihnen die Premium-Qualität mehr wert ist als billige No-Name-Ware. Und sie möchten gerne auch durch neue Ideen und Produkteinführungen überrascht werden. In einem „Discountry“, in dem der Aufwand für Innovationen nicht mehr in die Preisgestaltung einfließen darf, wäre solch eine Weiterentwicklung des Sortiments für viele Hersteller gar nicht mehr wirtschaftlich umzusetzen. Die Verteidigung ihrer hochwertigen Fertigungsstandards vor den „Rezeptvorschlägen“ des Bundeskartellamtes bedroht deshalb manche Unternehmen bei der ökonomisch vertretbaren Produktion von Premium-Marken.
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