Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Preisgeld für Dissertation zählt als einkommensteuerpflichtiger Arbeitslohn

Preisgeld für Dissertation zählt als einkommensteuerpflichtiger Arbeitslohn

Werbungskosten können unabhängig vom Preisgeld abgesetzt werden (Bildquelle: metha275/stock.adobe.com)

Die Dissertation ist nach jahrelanger Arbeit fertig und eingereicht. Die Freude ist zudem groß, weil dafür ein Preisgeld von der Universität ausbezahlt wurde. Doch muss der frischgebackene Doktor sein Preisgeld in der Regel als Arbeitslohn in der Steuererklärung angeben und versteuern. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Promovierende zugleich als wissenschaftlicher Angestellter an der Universität tätig war.

Steht der Anwärter des Doktortitels in einem Arbeitsverhältnis mit der Hochschule, wird davon ausgegangen, dass die Dissertation im Rahmen der beruflichen Forschungstätigkeit angefertigt wird. Wird die wissenschaftliche Arbeit anschließend mit einem Preisgeld ausgezeichnet, wird dieser Betrag vom Finanzamt zum normalen Arbeitslohn hinzugerechnet. Das bedeutet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Steuernachzahlung fällig werden kann. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass wissenschaftliche Mitarbeiter einer Hochschule einen Teilbetrag ihres Preisgeldes für das Finanzamt zurückhalten.

Aktuelles Urteil in einem Rechtsstreit

Eine Doktorandin war vier Jahre an einer Universität in Teilzeit angestellt und fertigte in diesem Zeitraum ihre Doktorarbeit an. Das dafür erhaltene Preisgeld wollte sie nicht versteuern, denn sie war der Auffassung, dass das Preisgeld kein Entgelt für ihre Arbeitsleistung sei, sondern eine Anerkennung ihrer Forschungsarbeit. Das Finanzamt versteuerte jedoch das Preisgeld der Frau als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, weshalb sie dagegen Einspruch einlegte und gerichtlich klagte.

Das Finanzgericht Köln urteilte 2020, dass der durchgeführte Werbungskostenabzug der Frau erfordert, dass sie alle Einkünfte im Zusammenhang mit der Dissertation ebenfalls in der Einkommensteuererklärung angibt. Das Finanzgericht betrachtete das Preisgeld als Arbeitslohn, da die Klägerin ihre wissenschaftliche Arbeit im Rahmen ihres Angestelltenverhältnisses anfertigen konnte, auch wenn sie dazu arbeitsvertraglich nicht verpflichtet war. Zudem eröffne ihr die Dissertation den Zugang zu einer Karriere als Akademikerin, was ihr wiederum bessere Chancen im Berufsleben verspreche.

Werbungskostenabzug zulässig

Die Kosten, die für die Anfertigung einer Doktorarbeit angefallen sind, sind grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar, auch ohne den Erhalt eines Preisgeldes. Das dürfte die meisten Doktoranden erfreuen. Zu den abzugsfähigen Kosten zählen u.a. die Ausgaben für Fachliteratur und Kopien, Laptop und Software, Telefon und Internet, den Druck der Dissertation, die Fahrten zur Uni und Reisen zu Forschungszwecken. Ein doppelter Haushalt ist absetzbar, sofern der Arbeitsplatz an der Uni vom Wohnort weiter entfernt liegt und weiterhin ein eigener Hauptwohnsitz genutzt wird.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 675.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
http://www.lohi.de

(Visited 36 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert