Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Oktober 15, 2026

Tenable nutzt OpenAI GPT Cyber-Modelle zur Erweiterung der automatisierten Sicherheitsprüfung in der CyberAgents Exchange

Tourismus, Reisen
Oktober 15, 2026

Fünf besondere Adressen für ungewöhnliche Nächte in Virginia

Immobilien
Oktober 15, 2026

Ronny Kazyska mit Gastbeitrag bei Finanzen100 über VW-Krise und Immobilienwerte

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 15, 2026

Bitlance Group vor europäischem Großauftrag: PayPay-Bezahlsysteme für rund 12.000 Carrefour-Filialen vorgesehen

Tourismus, Reisen
Oktober 15, 2026

Lakeview Cannobio erweitert sein Angebot in Cannobio!

Allgemein
Oktober 15, 2026

B2B-SEO im technischen Mittelstand: Was die Forrester-Befragung zur KI im Einkauf für Hersteller bedeutet

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 15, 2026

Cloud-Kanzleisoftware Amberlo startet in Deutschland

Immobilien
Oktober 15, 2026

Geschäftsführer von ALPHAUS Immobilienbewertung stärkt Gutachtenqualität durch Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 15, 2026

Lehrkräfte als Vertrauenspersonen: Warum Zuhören so wichtig ist

Immobilien
Oktober 15, 2026

Warum ein Makler Erbengemeinschaften entlastet

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 15, 2026

Wenn Kinder ausgeschlossen werden: Wie Erwachsene richtig reagieren können

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 15, 2026

Wer alles alleine machen will, verliert Zeit und Geld

IT, NewMedia, Software
Oktober 15, 2026

Experten und Strategien für optimale Cybersecurity

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 15, 2026

Kostenfrei online zu Auslandsaufenthalten informieren

Plötzlich Pflegefall – Eine Pflegezusatzversicherung hilft die Versorgungslücke zu schließen

Ein Pflegefall tritt völlig unerwartet ein. Eine Pflegezusatzversicherung bewahrt Betroffene vor enormen Kosten.

Plötzlich Pflegefall - Eine Pflegezusatzversicherung hilft die Versorgungslücke zu schließen

Versorgungslücken kann man schließen.

Kommt es aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit zu einer Pflegebedürftigkeit, so ist zunächst zur Festlegung der Pflegebedürftigkeit ein ärztliches Zeugnis zu erstellen. Im Auftrag der Pflegeversicherung wird die Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst (MDK) festgehalten. Dabei macht sich der MDK die Begutachtungsrichtlinien der Spitzenverbände zu Nutze. Hierbei geht es im Wesentlichen darum die Pflegezeit zu ermitteln, die Pflegepersonen oder Angehörige benötigen, um dem Betroffenen die benötigte Hilfe im Alltag zukommen zu lassen.

Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, ein Pflegetagebuch zu führen. Weil damit der gesamte Zeitaufwand und Hilfebedarf notiert werden kann, ermöglicht dieses Tagebuch eine umfassende Einschätzung des benötigten Beistandes.
Die Begutachtungslinien legen für bestimmte Aktivitäten starre Minutenwerte fest. Zu diesen Aktivitäten zählt unter anderem Ganzkörperwäsche, Kämmen, Rasieren, Nahrungsaufnahme sowie An- und Auskleiden. Besteht bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Alltagsverrichtungen ein erheblicher oder höherer Hilfebedarf, kann ein Antrag zur Pflegeversicherung gestellt werden. Dieser kann bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht werden. Die Pflegeeinrichtung ist stets bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.

Der Antrag sollte unverzüglich nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit eingereicht werden. Andernfalls werden Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Auch wenn Leistungen erbracht werden ist dies noch längst kein Grund in Jubel zu verfallen. Denn ohne Pflegezusatzversicherung werden die Kosten kaum zu stemmen sein.Wer einen Pflegeantrag stellt, muss angeben, ob er Geldleistungen, Sachleistungen oder eine Kombination von beiden wünscht. Im Falle einer Sachleistung wird die Betreuung von einem professionellen Pflegedienst übernommen. Dabei werden die Leistungen bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe unmittelbar mit der Pflegekasse abgerechnet. Ohne eine Pflegezusatzversicherung sind diese Kosten in Pflegestufe I gerade mal bis 450 EUR abgedeckt. Allerdings richten sich die Kosten des Pflegedienstes am Leistungsumfang und können ohne Weiteres mehr als 600 EUR ausmachen.

Ohne eine Pflegezusatzversicherung muss der Betroffene für die Differenz selbst aufkommen. Noch größer wird die Finanzlücke, wenn der Arbeitsplatz aufgegeben werden muss und es dadurch zu einem Verdienstausfall kommt. Die Pflegezusatzversicherung sorgt hierbei für einen finanziellen Ausgleich. Obwohl Pflegebedürftige in den Pflegestufen II und III respektive 1.100 und 1.550 EUR erhalten, reichen diese monatlichen Geldleistungen nicht annähernd aus, um die Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Heim zu finanzieren. Weil ein Pflegeheim oftmals zwischen 2.500 und 3.000 EUR pro Monat verlangt, kann dieser Geldbedarf zumeist nur mit einer Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden. Auch Personen, die sich gegen Sachleistungen und für die häusliche Pflege durch Angehörige entscheiden, kommen nicht besser weg. In Pflegestufe I erhalten Pflegebedürftige 235 EUR, in Pflegestufe II 440 EUR und in Pflegestufe III 700 EUR. Dieses Pflegetagegeld wird dem enormen Aufwand keinesfalls gerecht. Mit einer Pflegezusatzversicherung erhalten Versicherte im Pflegefall ein vorher vereinbartes Tagegeld.

Vor dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollten jedoch Leistungen und Beiträge verglichen werden. Dies, sowie viele weitere Informationen zur Pflegezusatzversicherung erhalten Interessierte auf www.beste-pflegezusatzversicherung.com.

Über continoa
Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß betreibt derzeit zwei Vergleichsportale für Versicherungen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, wurden die beiden Portale speziell aus der Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
Eine weiterer Schritt in der Verbraucher-Optimierung stellt die Entwicklung der „Verbraucher-Schutz-Plakette®“ dar, die eine maximale Transparenz und Orientierung bietet. Diese Plakette wird exklusiv nur auf den Portalen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com vergeben.

Kontakt:
continoa GmbH
Helge Fétz
Am Eichenwald 6a
86356 Neusäß
+49 (0) 821-2527878
marketing@continoa.de
http://www.continoa.de

(Visited 37 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert