Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotelimmobilien: Ankauf, Verkauf & Hotelverpachtung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Immobilien
Juli 22, 2026

Hansch Immobilien: Digitaler Neustart

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

„Jedermann“ 2026 in Weimar: VIP Meet & Greet im Amalienhof

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Softengine und Step Ahead formieren sich zum vertikalen ERP-Powerhouse für den Mittelstand

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Aagon beruft Sven Häckel zum Head of Sales

Handel, Dienstleistungen
Juli 22, 2026

50 Jahre dm Österreich – allcop Fotobox in Lustenau

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Box stellt neue Kontrollfunktionen für KI-Agenten mit Zugriff auf Unternehmensinhalte vor

Allgemein
Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Extreme Networks begleitet Bond Almand auf seiner Solo-Radtour zu allen NFL-Stadien

Immobilien
Juli 22, 2026

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

Wissenschaftler warnen vor Tigermücken

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 22, 2026

Schüleraustausch ist zurück – doch Deutschland verliert als Gastland

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Ajman von Numbeo Safety als sicherste Stadt der Welt ausgezeichnet

Pflichtverletzung der Geschäftsführung – Sonderprüfung bei der GmbH

Pflichtverletzung der Geschäftsführung – Sonderprüfung bei der GmbH

Pflichtverletzung der Geschäftsführung - Sonderprüfung bei der GmbH

Besteht der Verdacht, dass die Geschäftsführung ihre Pflichten verletzt hat, können die Gesellschafter einer GmbH eine Sonderprüfung beantragen und durchführen lassen.

Zu den Aufgaben der Gesellschafter einer GmbH gehört u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung, führt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte aus. Das Recht auf Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung umfasst auch das Recht zur Bestellung von Sonderprüfern, stellte das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 14. Dezember 2017 klar (Az.: 23 U 1481/17).

Nach dem Urteil des OLG München, ist eine Sonderprüfung nur dann unzulässig, wenn die Beantragung der Durchführung einer solchen rechtsmissbräuchlich ist und eine Treupflichtverletzung des beantragenden Gesellschafters darstellt. Der belastete Gesellschafter hat auch bei den vorbereitenden Maßnahmen und Beschlüssen für eine Sonderprüfung kein Stimmrecht.

Befürchten Gesellschafter einer GmbH, dass die Geschäftsführung ihre Pflichten verletzt, kann sie eine Sonderprüfung beantragen. Zur Beschlussfassung reicht die einfache Mehrheit aus. In dem Fall vor dem OLG München hatten sich zwei Familien, die die Anteile an einer GmbH & Co. KG und einer Komplementär-GmbH zu gleichen Teilen hielten, zerstritten. Die eine Familie beantragte einer Sonderprüfung und stimmte dafür, die andere Familie dagegen. Der Geschäftsführer hatte kein Stimmrecht und der Beschluss zur Sonderprüfung wurde gefasst.

Dagegen klagte der Geschäftsführer. Die Klage blieb jedoch in weiten Teilen ohne Erfolg. Das OLG München stellte klar, dass die Gesellschafter einer GmbH das Recht haben, Sonderprüfer zu bestellen. Voraussetzung dafür sei, dass der Gesellschafterversammlung ein konkreter und auf Tatsachen gestützter Anlass vorgetragen werde. Aus diesen Tatsachen müsse sich der Verdacht auf eine Pflichtverletzung der Geschäftsführung ergeben. Zudem müsse sich die Sonderprüfung in ihrer konkret beantragten Form als zweckdienlich erweisen. Unzulässig sei die Sonderprüfung nur dann, wenn die Beantragung rechtsmissbräuchlich ist und eine Treupflichtverletzung des beantragenden Gesellschafters darstellt.

Streit unter Gesellschaftern einer GmbH kommt immer wieder vor. Lassen sich die Meinungsverschiedenheit nicht ausräumen, können im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten und zielgerechte Lösungsvorschläge erarbeiten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/gmbh.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 38 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert