Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Personalakte: Wer darf welche Informationen einsehen?

Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Interview mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Personalakte: Wer darf welche Informationen einsehen?

Arbeitsrecht

Maximilian Renger: Wir hatten bereits in einem Artikel geklärt, welche Informationen der Arbeitgeber in einer Personalakte über den Arbeitnehmer sammeln darf. Wer darf denn nun welche Unterlagen aus der Personalakte einsehen?

Fachanwalt Bredereck: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Inhalt der Personalakte vollständig einsehen. Der Arbeitnehmer muss sich ja ein umfassendes Bild davon machen können, was der Arbeitgeber nun über ihn gespeichert hat. Auf der anderen Seite muss natürlich auch der Arbeitgeber Zugriff auf die gesammelten Unterlagen haben dürfen.

Maximilian Renger: Wie sieht es mit anderen Personen wie zum Beispiel Kollegen aus?

Fachanwalt Bredereck: Alle betriebsfremden Personen dürfen überhaupt keine Einsicht nehmen. Gleiches gilt für alle Arbeitskollegen, die nicht im Betriebsrat sind oder in der Personalabteilung arbeiten. Der Arbeitgeber darf diesen Personen auch keine Auskunft über den Inhalt der Personalakte geben. Der ist vertraulich, die Personalakte muss im Übrigen auch so aufbewahrt werden, dass sie vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt ist. Das gilt für Akten in Papierform ebenso wie für solche, die elektronisch angelegt sind.

Maximilian Renger: Und was gilt bei Arbeitnehmern aus der Personalvertretung?

Fachanwalt Bredereck: Die dürfen nur genau insoweit auf die Informationen zugreifen, wie es für die Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig ist. Sie sind darüber hinaus auch arbeitsvertraglich den anderen Arbeitnehmern gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen deswegen auch keine Informationen weitergeben.

Maximilian Renger: Was kann man denn als Arbeitnehmer tun, wenn sich der Arbeitgeber an die genannten Vorgaben nicht hält?

Fachanwalt Bredereck: In diesem Fall kann man vom Arbeitgeber verlangen, dass Informationen eben nicht an Dritte preisgegeben werden bzw. dass Dritten kein unzulässiger Zugriff auf die Personalakte gewährt wird. Dabei ist dann stets im Einzelfall zu prüfen, um welche Informationen und welche Personen es geht. Notfalls lassen sich diese Rechte dann auch gerichtlich einfordern. Man muss aber natürlich immer bedenken, dass damit auch eine nicht unerhebliche Belastung des Arbeitsverhältnisses verbunden ist. Arbeitnehmer sollten sich daher genau überlegen, ob sie wirklich gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorgehen wollen.

Maximilian Renger: Alles klar, vielen Dank für das Interview.

10.10.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 46 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert