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Per Knopfdruck aus dem Steuerberater-Cockpit:

lexoffice jetzt mit Verfahrensdokumentation für Mandanten

Per Knopfdruck aus dem Steuerberater-Cockpit:

Freiburg, 4.10.2018 – Die Erstellung einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation ließ Kleinunternehmer verzweifeln und verursachte beim Steuerberater großen manuellen Aufwand. lexoffice, die Online-Unternehmenslösung von Lexware, bietet Steuerberatern von lexoffice-Mandanten ab sofort eine Verfahrensdokumentation zur Belegablage auf Knopfdruck.

Essentieller Bestandteil der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, kurz GoBD, ist die Verfahrensdokumentation. Diese soll eine lückenlose Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Unterlagen in IT-gestützten Unternehmensprozessen gewährleisten. Deshalb besteht für jedes Unternehmen in Deutschland die Pflicht, eine Verfahrensdokumentation zu führen, unabhängig von seiner Größe. Doch gerade Kleinunternehmen fällt es oft schwer, die Prozessbeschreibung gesetzeskonform zu erfassen. Ohne die komplexen Anforderungen und Begrifflichkeiten zu verstehen, helfen auch Mustervorlagen meist nicht weiter. Das kann unter Umständen teuer werden: Wie die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe 2016 bereits berichtete, werden bei Betriebsprüfungen immer stärker formelle Aspekte untersucht. Bereits das Fehlen einer Verfahrensdokumentation reiche aus, um erhebliche Beträge hinzuzuschätzen.

Auf Knopfdruck die Verfahrensdokumentation für Mandanten GoBD-konform erstellen

Unterstützung finden Kleinunternehmer beim Steuerberater, der die individuellen Prozesse der Belegablage seiner Mandanten kennt und die Dokumentation entsprechend der GoBD-Anforderungen erstellen kann. Für Mandanten und Steuerberater, die mit lexoffice arbeiten, reduziert sich dieser Aufwand ab sofort auf ein Minimum: Über das Steuerberater-Cockpit kann eine Verfahrensdokumentation zur Belegablage von handels- und oder steuerrechtlichen Belegen als offene Word-Datei heruntergeladen werden. Die benötigten Daten werden dazu direkt aus lexoffice entnommen. Dazu zählen beispielsweise die eingerichteten Benutzer oder steuerliche Einstellungen.

„Die Verfahrensdokumentation zeigt, wie die moderne Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandant auf der lexoffice Plattform funktioniert“, so Isabel Blank, Geschäftsführerin in der Haufe Group. „Wir automatisieren den Prozess der Dokumentation und der Mandant braucht sich nicht mit den komplexen Verfahren und Begrifflichkeiten auseinandersetzten. Der Steuerberater erhält hingegen auf Knopfdruck eine aktuelle Verfahrensdokumentation, die er im Bedarfsfall mit seinem Knowhow ergänzen kann und im persönlichen Beratungsgespräch seinem Mandanten erläutert.“

Grundlage der lexoffice Verfahrensdokumentation bildet das Muster der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung: „Auslegung der GoBD beim Einsatz neuer Organisationstechnologien“. Es wird automatisch mit den Inhalten der Mandanten aus lexoffice individuell ausgefüllt und lässt sich jederzeit erneut abrufen. Auch wenn Änderungen in lexoffice vorgenommen werden, kann der Steuerberater stets eine aktualisierte Verfahrensdokumentation erzeugen – automatisch immer auf dem neuesten Stand.

Kostenfrei für Steuerberater

Das Steuerberater-Cockpit von lexoffice zeigt eine Übersicht über die wichtigsten steuerrelevanten Informationen aller verbundenen Mandanten. Zu jedem einzelnen davon gibt es eine Detailansicht, die sich automatisiert mit den aktuellen Daten der Mandanten synchronisiert. Steuerberater können damit jederzeit selbständig auf deren Echtzeitdaten zugreifen. Die wichtigsten Funktionen dabei sind Finanzreports und Auswertungen, Datenexport in die eigene Kanzleisoftware und Wechsel in den Live-Bereich des Mandanten. Das gilt unabhängig davon, ob Mandanten lexoffice als Rechnungsprogramm verwenden oder Selbstbucher sind.

Steuerberater können sich unter https://www.lexoffice.de/steuerberater/ registrieren, ihre Mandanten einladen und das Steuerberater-Cockpit kostenfrei nutzen. Interessierte lexoffice-Anwender können ihrerseits ebenfalls ihren Steuerberater zur Zusammenarbeit einladen. Die entsprechende Funktion ist in allen Versionen von lexoffice enthalten.

Download Pressebild:
https://www.pr-vonharsdorf.de/lexoffice-verfahrensdoku/

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Mit den Produkten von Lexware, einer Marke der Haufe Gruppe, bringen Anwender ihre geschäftlichen und privaten Finanzen in Ordnung. Von der Buchhaltung über Warenwirtschaft bis zu den Steuern. Die Lösungen sind übersichtlich und einfach und können nahezu ohne Vorkenntnisse eingesetzt werden. Lexware bietet eine Rundum-Absicherung mit innovativer Software, umfassende Online-Services, Branchen-Wissen und Business-Netzwerken. Über eine Million Nutzer arbeiten mit Deutschlands führenden Business-Komplett-Lösungen für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Weitere Informationen unter: www.lexware.de

Firmenkontakt
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Nicole Packhaeuser
Pressecenter, Munzinger Str. 9
79111 Freiburg
0761 898 3171
0761 898 99 3184
presselexware@haufe-lexware.com
http://www.lexware.de

Pressekontakt
PR von Harsdorf GmbH
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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