Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
September 29, 2026

Entscheide dich für mehr Lebensfreude

Immobilien
September 28, 2026

Lukas Frahm feiert 2 Jahre Festpreisentrümpelung & Haushaltsauflösung mit 14 Tage Termingarantie bei einer Entrümpelung in Dresden

Bildung, Karriere, Schulungen
September 28, 2026

Make-up-Artist-Ausbildung in Frankfurt: CATWALK verbindet Erfahrung, Praxis und Kreativität

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 28, 2026

Startup-Kommunikation mit Gründungs- und Tech-Kompetenz

Mode, Trends, Lifestyle
September 28, 2026

„Emanuell Charis ist ein wertvoller Schatz“ – wer ist die Frau an seiner Seite?

Immobilien
September 28, 2026

FIX&FLIP LIVE in Bremen: Oliver Fischer und Stargast Joey Kelly begeistern 272 Teilnehmer

Handel, Dienstleistungen
September 28, 2026

REISEN NACH EIGENEM RHYTHMUS: IKARUS TOURS LEGT INDIVIDUALREISEPROGRAMM 2027/28 VOR

Bildung, Karriere, Schulungen
September 28, 2026

Geh immer die Extrameile

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 28, 2026

Führung im KI-Zeitalter: Was jetzt wirklich zählt

IT, NewMedia, Software
September 28, 2026

Deutschland holt bei KI noch auf

Immobilien
September 28, 2026

Geerbte Immobilien in Schleswig-Holstein: Ein umfassender Ratgeber

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 28, 2026

Bitlance: Zahlungsinfrastruktur für die nächste digitale Finanzära

Tourismus, Reisen
September 28, 2026

Seychellen auf eigene Faust – Drei-Insel-Glück zum fairen Preis

Medien, Kommunikation
September 28, 2026

Pressemitteilungen gezielt verbreiten: So finden Unternehmen das passende Medienumfeld

Patientenverfügung muss eindeutig sein

Patientenverfügung muss eindeutig sein

In einer Patientenverfügung muss der Verfasserwille klar erkennbar sein. Foto: HUK-COBURG

Menschen wollen selbstbestimmt leben. Und die meisten wollen auch bestimmen, wie sie behandelt werden, wenn sie durch einen Unfall oder eine Krankheit dazu nicht mehr in der Lage sind. Mit einer Patientenverfügung planen sie den Ernstfall. Welche Anforderungen der Bundesgerichtshof an eine rechtlich bindende Patientenverfügung stellt, machte er jüngst klar (AZ XII ZB 61/16) klar, wie die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung mitteilt.

Nach Ansicht des XII. Zivilsenats ist sie nur dann bindend, „wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können“. Als „von vorneherein nicht ausreichend“ bezeichneten die Richter „allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist“. Gleichzeitig verdeutlichten sie, dass „die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung aber auch nicht überspannt“ werden dürften. „Vorausgesetzt werden kann nur, dass der Betroffene umschreibend festlegt, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht.“
Konkretisieren lässt sich die eigene Vorstellung beispielsweise durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen, spezieller Krankheiten oder Behandlungssituationen.

Eine Patientenverfügung hat im Ernstfall also nur Bestand, wenn sich darin verlässlich der Wille des Betroffenen ablesen lässt. Einige Rechtsschutzversicherungen, wie beispielsweise die HUK-COBURG, bieten Kunden die Möglichkeit, sich kompetenten Rat einzuholen. Um die Mitversicherung des Themas abzuklären, wenden sich Kunden im Vorfeld am besten an ihren Versicherer.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit über elf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2015 von 6,6 Milliarden Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 10,7 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung belegt sie Platz zwei. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2015 insgesamt rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Firmenkontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Karin Benning
Bahnhofsplatz –
96444 Coburg
09561-96-2084
karin.benning@huk-coburg.de
http://www.huk.de

Pressekontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Benning Karin
Bahnhofsplatz –
96444 Coburg
0 95 61/ 96 20 84
karin.benningl@huk-coburg.de
http://www.huk.de

(Visited 31 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert