ARAG Experten mit bunten Informationen rund um die Ostereier-Suche
Die Ostereier-Suche ist nicht nur für Kinder ein riesiger Spaß. Auch das Verstecken der süßen Überraschungen kann für Aufregung sorgen. Vor allem, wenn es um verbotene Verstecke geht. Welche das sind und wem beispielsweise herrenlose Ostereier gehören, wissen die ARAG Experten. Sie geben einen juristischen Überblick über das Oster-Geschehen.
Welche Eierverstecke sind tabu?
Wer auf der Suche nach einem geeigneten Ostereier-Versteck das nachbarliche Grundstück betritt und dort versteckt, begeht nach Auskunft der ARAG Experten streng genommen Hausfriedensbruch. Und der ist nach Paragraf 123 Strafgesetzbuch strafbar. Gleichzeitig haben Eltern eine Aufsichtspflicht (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/aufsichtspflicht-eltern/), die auch und gerade bei der Ostereier-Suche gilt. Daher sollte man die Eiersuche auf die eigenen vier Wände oder das eigene Grundstück beschränken.
Wem gehört das Osterei?
Auch wenn ein zufälliger Ostereier-Fund unwahrscheinlich ist, raten die ARAG Experten: Finger weg von fremden Eiern. Denn übersteigt der Wert des Fundes zehn Euro, muss der Fund beim Fundbüro abgegeben werden. Außerdem handelt es sich strafrechtlich um eine Unterschlagung, die eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Wer sich sogar ganz bewusst fremde Ostereier nimmt, begeht Diebstahl.
Wie laut darf die Eiersuche werden?
Ostern beginnt mit einem stillen Feiertag: Am Karfreitag dürfen bestimmte Märkte sowie Musik- und Tanzveranstaltungen nicht stattfinden. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es bei der Ostereier-Suche durchaus lauter werden darf, vor allem, wenn Kinder dabei sind. Denn für Kinderlärm (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/was-ist-eigentlich-ruhestoerung/#Ausnahmen-im-Mietrecht) gibt es keine gesetzlich geregelten Grenzwerte. Eltern müssen zwar dafür sorgen, dass auch die Kleinen sich an Ruhezeiten halten. Aber je kleiner Kinder sind, desto mehr Krach dürfen sie machen. Und das gilt natürlich auch für eine aufregende Eiersuche. Dennoch raten die ARAG Experten zur Einhaltung der üblichen Ruhezeiten. Die liegt in Mehrfamilienhäusern zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie – je nach Hausordnung – mittags zwischen 13 und 15 Uhr. Dann sollte Zimmerlautstärke herrschen. Dabei dürfen Geräusche außerhalb der Wohnung in der Regel nicht mehr wahrnehmbar sein.
Wenn die Osterdeko zur Stolperfalle wird
Wenn die eigene Wohnung bereits österlich durchgestylt ist, muss nicht selten das Treppenhaus herhalten, um auch noch den letzten Osterhasen zu drapieren. Doch die ARAG Experten warnen vor allzu viel Dekowahn, denn wird die Osterdeko zur Stolperfalle, kann es teuer werden. In einem konkreten Fall stolperte eine Nachbarin über ein Osternest im Treppenhaus. Mit einem Durchmesser von 30 cm blieb im ohnehin engen Treppenhaus nur noch ein schmaler Durchgang von knapp 70 cm. Zwar trug sie eine hälftige Mitschuld, weil sie den Sturz hätte vermeiden können – immerhin war sie tagelang unfallfrei am Nest vorbei gegangen. Doch am Ende bekam sie immerhin 50 Euro Schmerzensgeld von der Nestbauerin, die mit ihrer übertriebenen Dekoration die Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte (Amtsgericht Dortmund, Az.: 425 C 4188/12).
Warum sind Ostereier eigentlich hart und bunt?
In der traditionellen 40-tägigen Fastenzeit vor Ostern haben gläubige Christen früher unter anderem auf Eier verzichtet, um mit diesem Verzicht Buße zu tun. Diese Tradition hat die Hühner recht wenig interessiert und so legten sie weiterhin jeden Tag fleißig ihre Eier. Um die kostbare Nahrung nicht verderben zu lassen und sie haltbar zu machen, wurden sie laut ARAG Experten hart gekocht. Und um sie besser von den frischen Eiern zu unterscheiden, färbte man sie dabei gleich ein, z. B. mit roter Beete, Spinat oder Kamillenblüten.
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