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OLG Stuttgart: Schadensersatz für CFB Fonds Nr. 162 Anleger

Bereits seit Jahren befindet sich der CFB-Fonds Nr. 162 in wirtschaftlicher Schieflage. Nunmehr hat sich das Kapitalverlustrisiko realisiert, so dass ein sehr zeitnahes Handeln zur Kompensierung des eingetretenen Schadens für die Anleger notwendig ist.

Kapitalverlust der Anleger steht fest

Die NASTO Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. MS „GABRIEL SCHULTE“ (CFB 162) hat das Fondsschiff zwischenzeitlich verkauft, so dass der wirtschaftliche Schaden für die Anleger endgültig feststeht. Gegen diesen eingetretenen Vermögensverlust können sich die meisten Anleger wehren, denn nur selten wurden diese beim Erwerb der Anlage über die Risiken des Fonds sowie die an die Banken geflossenen Provisionen aufgeklärt. Um den eingetretenen Vermögensverlust zu kompensieren ist in aller Regel jedoch die Einleitung rechtlicher Schritte notwendig.

OLG Stuttgart verurteilt Commerzbank zu vollständiger Rückabwicklung

Das OLG Stuttgart hat die Commerzbank AG nunmehr zu einer vollständigen Rückabwicklung verurteilt. Ein Anleger der seine Beteiligung an der NASTO Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. MS „GABRIEL SCHULTE“ (CFB 162) über die Dresdner Bank, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Commerzbank AG ist, erworben hatte, erhält nun das von ihm eingesetzte Kapital zuzüglich Zinsen erstattet.
Beim Erwerb der Beteiligung wurde der Anleger u.a. nicht ausreichend über die Rückvergütung, die die Bank für den Vertrieb des Fonds erhalten hat, aufgeklärt. Hätte der Anleger von dem Umstand, dass die Bank für den Verkauf der Beteiligung eine Provision erhält gewusst, hätte er die Neutralität der Empfehlung angezweifelt und die Beteiligung nicht erworben.

Verjährung

Allerdings ist bei der Geltendmachung der Ansprüche eine gewisse Eile geboten. Die meisten Anleger haben Ihre Beteiligungen im Sommer 2007 erworben. Die Verjährung der Schadensersatzansprüche tritt hierbei taggenau 10 Jahre nach dem Beitritt in die Fondsgesellschaft ein. Bei einem Erwerb der Beteiligung am 15.07.2007 beispielsweise tritt die Verjährung zum 15.07.2017 ein.

Was können betroffene Anleger tun?

Da die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einige Zeit in Anspruch nimmt, wird den betroffenen Anlegern geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche sehr zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage https://akh-h.de/news/olg-stuttgart-spricht-einem-cfb-fonds-nr-162-anleger-schadensersatz-zu (https://akh-h.de/news/olg-stuttgart-spricht-einem-cfb-fonds-nr-162-anleger-schadensersatz-zu)

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Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich unsere Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Kapitalanlagerecht und Bankenrecht spezialisiert. Wir haben an zahlreichen positiven obergerichtliche Urteilen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerecht und Bankenrecht mitgewirkt. Eine Vielzahl aktueller Urteile konnten wir aufgrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegenüber Banken und Sparkassen hinsichtlich verschwiegener Kickbacks/Provisionen erstreiten. Diese Urteile haben dazu geführt, dass uns viele Gegner bereits außergerichtlich Vergleiche anbieten und wir so zeitnah zufriedenstellende Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen können. Wir vertreten seit nunmehr 20 Jahren geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet und sind ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Unsere Kanzlei organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diversen Kapitalanlagen und klärt Kapitalanleger über ihre Rechte als Verbraucher auf.

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