Neuigkeiten Timeline

Sport, Events
Juli 29, 2026

Deutsche Meisterschaften im Rapid-Surfing: Yves Viala und Valeska Schneider holen Titel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 29, 2026

Offene Immobilienfonds: Schadensersatz bei Fehlberatung

IT, NewMedia, Software
Juli 29, 2026

kgs holt Eric Duffaut als Chairman of the Board

IT, NewMedia, Software
Juli 29, 2026

Tenable von Gartner als „Company to Beat“ im Bereich „AI-Powered Exposure Assessment“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 29, 2026

Im Gesundheitsmarkt entscheidet die Vielfalt der Verlinkungen über die Sichtbarkeit

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 29, 2026

ARAG Recht schnell…

Logistik, Transport
Juli 29, 2026

Taxi Tübingen: Der Preisrechner von Renna Taxi

Handel, Dienstleistungen
Juli 29, 2026

Native App für iOS und Android zur Einsatzdokumentation und Zeiterfassung am Point of Sale

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 29, 2026

Wie digital ist der Health-Vertrieb wirklich? creativestyle startet den B2B Commerce Report Health

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 29, 2026

In den SoftwareReviews 2026 für Privileged Access Management ist Keeper Marktführer in puncto Nutzerzufriedenheit und Kundenerfahrung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 29, 2026

C.H. Robinson President of Global Freight Forwarding, Mike Short, zur sich verändernden US-Zollpolitik

Auto, Verkehr
Juli 29, 2026

VMF: Tönjes Holding AG ist neuer Premiumpartner

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 29, 2026

Vermögensverwaltung: Was bleibt stabil, wenn Systeme wanken?

Allgemein
Juli 29, 2026

AI Search Optimization auf Datenbasis: RED RAM MEDIA nutzt Googles neuen KI-Bericht für den Mittelstand

OLG Konstanz zu Ermessensspielraum und Haftung des Geschäftsführers

OLG Konstanz zu Ermessensspielraum und Haftung des Geschäftsführers

OLG Konstanz zu Ermessensspielraum und Haftung des Geschäftsführers

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Geschaeftsfuehrerhaftung.html Geschäftsführer einer GmbH haben einen haftungsfreien Ermessensspielraum. Selbst bei unvertretbaren Geschäften wird die Haftung bei Gesellschafter-Geschäftsführern erst spät ausgelöst.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich haben Geschäftsführer einer GmbH einen Ermessensspielraum für ihr unternehmerisches Handeln. Bei ihrem Handeln müssen sie die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes walten lassen. Dazu gehört z.B. auch die Risikoabwägung eines Geschäfts. Bei Verstößen kann der Geschäftsführer haften. Allerdings hat das OLG Konstanz den Ermessensspielraum eines Geschäftsführers, der gleichzeitig alleiniger Gesellschafter der GmbH ist, großzügig festgesetzt. Nach einem Urteil des OLG Konstanz haftet der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst bei unvertretbaren Geschäften nur dann, wenn dies zu einer Liquiditäts- oder Existenzgefährdung der GmbH führt oder der Gesellschaft Stammkapital entzogen wird (Az.: 3U 1544/13).

In dem konkreten Fall hatte der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer anderen Firma einen Vertrag über die Lieferung von Fahrzeugen abgeschlossen. Die Firma gewährte einen großzügigen Rabatt. Allerdings mussten im Gegenzug die Fahrzeuge mit 30 bis 50 Prozent des Brutto-Listenpreises angezahlt werden. Insgesamt leistete der Gesellschafter-Geschäftsführer so Anzahlungen von rund 160.000 Euro ohne Sicherheiten für die Anzahlungen zu verlangen. Das böse Erwachen folgte auf dem Fuß. Der Vertragspartner ging Pleite, die Fahrzeuge wurden nicht mehr geliefert und die Anzahlung war weg. Wenig später musste auch die GmbH Insolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter machte dann Schadensersatzansprüche gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer geltend, da er gegen seine Pflichten verstoßen habe.

Das OLG Konstanz sieht den Geschäftsführer allerdings nicht in der Haftung. Dem Geschäftsführer stehe ein haftungsfreier Ermessensspielraum zu. Wird dieses Ermessen fehlerfrei ausgeübt steht der Geschäftsführer auch nicht in der Haftung, wenn das Geschäft fehlschlägt. Im vorliegenden Fall seien die Risiken beim Kauf der Fahrzeuge zwar nicht mit den erlaubten Risiken eines ordentlichen Kaufmanns zu vereinbaren gewesen. Der Geschäftsführer hat somit gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen. Dennoch stehe er nicht in der Haftung. Dies sei erst dann der Fall, wenn der GmbH Stammkapital entzogen würde bzw. ihre Liquidität oder Existenz gefährdet wäre.

Geschäftsführer und andere leitende Organe können sich in Haftungs- und Vertragsfragen an einen im Gesellschaftsrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/Geschaeftsfuehrerhaftung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 17 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert