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OLG Koblenz zu irreführender Werbung

OLG Koblenz zu irreführender Werbung

OLG Koblenz zu irreführender Werbung

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html
Unternehmen, die für ihre Produkte werben, müssen auch dafür sorgen, dass der Verbraucher eine realistische Chance hat, diese zu erwerben. Das geht aus einem aktuellen Urteil des OLG Koblenz hervor.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html)kann unzulässig sein, wenn der Verbraucher keine realistische Chance hat, die beworbenen Produkte auch innerhalb einer kurzen Zeit zu erwerben. Dann reicht auch ein Hinweis auf eine limitierte Stückzahl nicht aus. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. Dezember 2015 hervor (Az.: 9 U 296/15).

In dem konkreten Fall hatte ein Unternehmen ein Haushaltsgerät beworben. Dieses sollte an einem bestimmten Tag in den Filialen oder ab 18 Uhr online erhältlich sein. Nach Feststellung des OLG war das Gerät online aber schon ab 18.04 Uhr nicht mehr erhältlich. Damit verstoße diese Werbung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Denn das Unternehmen hätte deutlich darauf hinweisen müssen, dass diese Ware nur begrenzt vorrätig ist. Kann das Unternehmen die Ware nicht für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zum beworbenen Preis bereitstellen, liege eine Irreführung der Verbraucher durch Unterlassen vor, so das OLG. Der Hinweis „nur in limitierter Stückzahl“ sei nicht geeignet diese Irreführung zu beseitigen.

Die Tatsache, dass das Gerät bereits nach vier Minuten nicht mehr online erhältlich war, lasse den Schluss zu, dass der Händler sich nicht ausreichend bevorratet hatte. Welche Menge und Zeit angemessen sei, ließ das Gericht offen. Die Angemessenheit richte sich nach Sicht des Durchschnittverbrauchers.

Anders sah es das OLG bei dem Verkauf in den Filialen. Auch war das Gerät hier schnell ausverkauft. Allerdings konnte das Unternehmen aufgrund von Erfahrungswerten aus früheren Verkaufsaktionen nicht davon ausgehen, dass die Menge nicht reichen würde.

Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht können Abmahnungen, Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzforderungen die Folge sein. Im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte können Unternehmen beraten und Forderungen durchsetzen bzw. abwehren.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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Michael Rainer
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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