Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

OLG Frankfurt: Bezeichnung als „Zentrum“ kann irreführend sein

OLG Frankfurt: Bezeichnung als „Zentrum“ kann irreführend sein

OLG Frankfurt: Bezeichnung als "Zentrum" kann irreführend sein

Wird eine bestehende Firma unter dem gleichen Namen übernommen und soll dieser später geändert werden, kann das zu Schwierigkeiten führen, wie ein Beschluss des OLG Frankfurt zeigt (Az.: 20 W 411/12).

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In dem Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hatte eine Optikerin ein entsprechendes Fachgeschäft vom früheren Inhaber übernommen. Das Geschäft führte sie unter dem gleichen Namen lediglich mit dem Zusatz „eingetragene Kauffrau“ fort und so wurde die Firma auch ins Handelsregister eingetragen.

Einige Jahre später sollte das Geschäft außerdem noch den Zusatz „Sehzentrum“ erhalten und unter neuem Namen eingetragen werden. Das gestaltete sich jedoch als schwierig. Das OLG Frankfurt stellte zunächst fest, dass die Fortführung einer bestehenden Firma grundsätzlich nur dann zulässig sei, wenn es keine Zweifel an der Identität der bisherigen und der fortgeführten Firma gebe. Diese Voraussetzung sei erfüllt gewesen, da der Name nur um den erforderlichen Rechtsformzusatz „eingetragene Kauffrau“ ergänzt wurde. Weitere Änderungen bei einem grundsätzlichen Festhalten an der Fortführung der bisherigen Firma seien jedoch nur in einem engen Rahmen zulässig. Dies sei der Fall, wenn durch Einschränkung oder Erweiterung des bisherigen Geschäftsumfangs oder durch Verlegung des Firmensitzes die Namensänderung im Interesse der Allgemeinheit wünschenswert ist oder wenn sich die bestehenden Verhältnisse inzwischen derart verändert haben, dass bei objektiver Betrachtung die Umfirmierung ein sachlich berechtigtes Interesse des Firmeninhabers sein kann.

Davon unabhängig sei die gewählte Firmierung „Sehzentrum“ irreführend und daher unzulässig. Unter der Bezeichnung „Zentrum“ verstehe der durchschnittliche Verbraucher nach wie vor ein Unternehmen von besonderer Größe und Bedeutung. Dies könne auch für die Entscheidung des Verbrauchers wesentlich sein. Diese Größe oder Bedeutung sei in dem vorliegenden Fall allerdings nicht gegeben. Daher sei die Bezeichnung „Zentrum“ zur Irreführung geeignet.

Irreführung und andere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können weitreichende Folgen haben. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können präventiv dafür sorgen, dass es nicht zu solchen Verstößen kommt oder auch Forderungen aus Wettbewerbsverstößen durchsetzen bzw. abwehren.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 25 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert