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Oft eine Straftat: Mit dem Nachwuchs Autofahren üben

R+V-Infocenter: Übungsplätze nutzen

Oft eine Straftat: Mit dem Nachwuchs Autofahren üben

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 12. März 2025. Wer ohne Führerschein auf öffentlichen Straßen und Plätzen Auto fährt, macht sich strafbar. Das gilt auch für Jugendliche, die mit ihren Eltern Autofahren üben. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, auf Verkehrsübungsplätze oder ein privates Gelände auszuweichen.

Viele Jugendliche können es kaum erwarten, endlich selbst am Steuer zu sitzen. Allerdings ist es verboten, auf der Straße oder einem Feldweg für die Führerscheinprüfung zu üben. „Das gilt auch für private Parkplätze von Einkaufsmärkten. Denn diese können ja alle Verkehrsteilnehmer nutzen“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.

Drastische Strafen möglich
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Zusätzlich kann der Gesetzgeber Führerscheinanwärtern für mehrere Jahre verbieten, zur Prüfung anzutreten. Und auch Fahrzeughalter müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Ihnen droht – neben einer Geldstrafe – der Entzug des Führerscheins. Die Begründung: Sie haben zugelassen, dass jemand ohne Fahrerlaubnis ihr Fahrzeug fährt.

Bei einem Unfall verschärft sich die Lage noch. „Die Haftpflichtversicherung kommt zwar normalerweise für die Schäden am anderen Fahrzeug auf. Sie kann aber von der Fahrerin oder dem Fahrer sowie vom Versicherten einen Teil der Aufwendungen zurückfordern“, betont R+V-Experte Richter. Die Kaskoversicherung braucht sogar gar nicht zu zahlen, wenn jemand mit Einverständnis des Versicherungsnehmers ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Die Kunden bleiben also unter Umständen ganz den Schäden am eigenen Fahrzeug sitzen.

Übungsplätze nutzen
Erlaubt ist die praktische Fahrübung auf ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen. Dazu müssen Fahranfänger je nach Anbieter mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein, und der Begleitende muss einen gültigen Führerschein besitzen. Wichtiger Tipp des Experten: „Eltern sollten sich vor dem Besuch des Übungsplatzes erkundigen, ob eine Tageshaftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung im Preis eingeschlossen sind oder ob sie diese zusätzlich abschließen können“, sagt Roland Richter. Dadurch vermeiden sie, dass sie bei einem Unfall in der eigenen Kfz-Versicherung höhergestuft werden.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Auch auf einem Privatgelände können Fahranfänger üben, wenn der Besitzer damit einverstanden ist.
– Voraussetzung: Das Grundstück ist nicht für jeden zugänglich und zum Beispiel durch einen Zaun klar abgegrenzt.
– Für Fahrübungen muss ein privates Fahrzeug genutzt werden. Die Anbieter von Mietwagen oder Carsharing-Fahrzeugen lassen dies in der Regel nicht zu.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Gesa Fritz
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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