Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Nutzungsentschädigung für gemeinsames Haus nach der Trennung

Koblenz/Berlin (DAV). Wer nach der Trennung (http://www.familienanwaelte-dav.de) in einem gemeinsamen Haus bleibt, muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Diese Anrechnung kann auch nachträglich erfolgen, wenn man in dieser Zeit das gemeinsame Darlehen bedient. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz.

Wohnen in der gemeinsamen Immobilie nach Scheidung
Dem inzwischen geschiedenen Ehepaar gehört gemeinsam ein Haus. In der Trennungszeit und etwas darüber hinaus wohnte die Frau dort allein. Während der Zeit ihrer Nutzung hatte die Frau Zahlungen auf das gemeinsame Darlehen erbracht. Nach Auszug der Frau und anschließendem Leerstand erbrachte der Mann die Beiträge zur Darlehenstilgung allein und zahlte die Fixkosten etwa für Gas, Wasser und Strom. Die Hälfte dieser Zahlungen verlangte er nun von seiner Ex-Frau. Diese wollte den Anspruch mit ihren Tilgungszahlungen verrechnen.

Tilgungsleistungen und Nutzwert
Diese Aufrechnung bestätigte die erste Instanz. Vor dem Oberlandesgericht bekam jedoch der Mann Recht. Ihm stehe wegen seiner in der Zeit des Hausleerstands erbrachten Leistungen ein Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich zu. Derjenige, der auszieht, habe grundsätzlich gegenüber demjenigen, der die gemeinsame Immobilie bewohnt, einen Ausgleichsanspruch.

Dieser Anspruch sei durch die Aufrechnungserklärung der Frau nicht erloschen. Die Finanzierungsraten, die die Frau gezahlt habe, während sie darin wohnte, erreichten nicht den tatsächlichen Nutzungswert des Hauses. Auch wenn sie die Raten für die Zeit ihrer alleinigen Hausnutzung vollständig selbst getragen habe. Daher seien diese Zahlungen „verbraucht“, und sie könne sie nicht gegen die berechtigten Forderungen des Mannes aufrechnen.

Oberlandesgericht Koblenz am 11. Juni 2014 (AZ: 13 UF 159/14)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
presse@familienanwaelte-dav.de
http://www.familienanwaelte-dav.de

(Visited 31 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert