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Notarielle Beurkundung beim Erwerb von Eigentumswohnung

Wie Wohnen die Bürger in Deutschland und was gibt es beim Erwerb von Eigentum zu beachten?

Notarielle Beurkundung beim Erwerb von Eigentumswohnung

Quadra Invest GmbH, Berlin

Der „Wohnwandel“ ist zu beobachten, die Bevölkerung zieht es in die Stadt und der Erwerb nach Wohneigentum steigt. Sicherheit beim Erwerb einer Eigentumswohnung durch die richtige notarielle Beurkundung.

Die Berliner Quadra Invest GmbH, geleitet von Herrn Norbert Schock, ist ein erfolgreiches anlegerorientiertes Berliner Immobilienunternehmen. Im Rahmen von Seminarveranstaltungen informiert die Quadra Invest GmbH regelmäßig und veranstaltet Informationstage, Schulungen und Seminare über die Zusammenhänge rund um Immobilieninvestitionen mit anschließenden Diskussionsrunden. Laut einer in Auftrag gegebenen Studie vom Eduard Pestel Institut befinden sich drei Viertel des bewohnten Wohnungsbestandes im Eigentum von privaten Haushalten. Von insgesamt mehr als 27 Millionen Wohnungen werden 15 Millionen von den Eigentümern selbst bewohnt und 12 Millionen vermietet.

Jeder Erwerb einer Eigentumswohnung ist notariell und zwar vollständig und richtig zu beurkunden. Ansonsten ist das gesamte Rechtsgeschäft formnichtig. Der Formmangel der fehlenden notariellen Beurkundung wird nach Gesetz zu dem Zeitpunkt geheilt, zu dem die Auflassung im Grundbuch eingetragen wird.

Was regelt der Notarvertrag?

-Im Notarvertrag finden Sie zunächst Regelungen über die Vertragsbeteiligten und ob Verfügungsbeschränkungen vorhanden sind. Auch der Erwerbsgegenstand ist im Notarvertrag genau beschrieben.
-Der Kaufpreis muss korrekt angegeben sein. Die Gefahren bei Unterverbriefung des Kaufpreises sind groß.
-Weiter müssen Sie im Vertrag ordnungsgemäß abgesichert sein. Der Kaufpreis darf nicht fällig werden, bevor nicht zu Ihren Gunsten eine Auflassungsvermerkung im Grundbuch eingetragen ist und die Sicherung der Lastenfreistellung gegeben ist.
-Weiter muss im Vertrag festgelegt sein, ob der Verkäufer für Rechtsmängel (etwa bestehende Mietverhältnisse, die im Kaufvertrag nicht genannt werden) und für Sachmängel haftet. Bei der gebrauchten Immobilie oder Eigentumswohnung ist der Haftungsausschluss für Sachmängel die Regel. Der Verkäufer sollte Ihnen aber auf jeden Fall versichern, dass ihm wesentliche Mängel nicht bekannt sind. Täuscht er Sie arglistig darüber, so ist der trotzdem vereinbarte Gewährleistungsausschluss unwirksam.
-Regelungen über die Erschließungskostentragung und wer die Kosten der notariellen Beurkundung, der Lastenfreistellung und des Vollzuges des Kaufes zu übernehmen hat, sollten darin niedergeschrieben sein.

Lastenfreistellung was bedeutet das?

Bei Erwerb einer neuen oder gebrauchten Eigentumswohnung werden im Grundbuch zu Gunsten des Veräußerers Grundpfandrechte eingetragen sein. Die Freistellung von diesen Grundpfandrechten und möglicherweise auch noch anderen im Grundbuch eingetragenen Lasten muss im notariellen Erwerbsvertrag ausdrücklich und deutlich geregelt sein.

Im notariellen Kaufvertrag wird auch geregelt, dass wenn für den Erwerb Geld aufgenommen werden muss, auch technische Regelungen zur Finanzierung des Kaufpreises im Vertrag festzulegen sind, insbesondere die Möglichkeit, entweder vorhandene Grundschulden oder Hypotheken zu übernehmen oder die Mitwirkung des Verkäufers der Wohnung, dass die finanzierenden Banken auch Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch eintragen können.

Wichtig sind auch Regelungen über Übergang von Besitz, Kosten, Lasten und Nutzungen, wobei im Regelfall dieser Übergang erst mit voller Kaufpreiszahlung stattfindet.

Machen Sie sich auch klar, dass der beurkundete Kaufpreis nicht alles ist, was Sie zu bezahlen haben. Dem Erwerber einer Eigentumswohnung fallen grundsätzlich zusätzlich 2 % Grunderwerbsteuer, die Notarkosten, die Grundbuchkosten und die Kosten zur Absicherung der Finanzierung über Grund-schuld (Notar- und Grundbuchkosten) zur Last. Der Verkäufer der Eigentumswohnung hat seinerseits die Kosten der Lastenfreistellung zu übernehmen.

Auch wenn Sie einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben, können trotzdem noch Vorkaufsrechte bestehen und ein Vorkaufsberechtigter in den mit dem Verkäufer abgeschlossenen Vertrag eintreten.

V.i.S.d.P.:
Norbert Schock
Quadra Invest

Das Unternehmen Quadra Invest GmbH mit Sitz in Berlin ist erfolgreich in der Immobilienbranche tätig. Die Quadra Gruppe entwickelt und vertreibt innovative und zielgruppengerechte Immobilien und steht für Erfahrung, Beständigkeit und wirtschaftliche Solidität. Der Erfolg der Quadra Gruppe liegt im Zusammenspiel der Kompetenzen der unterschiedlichen Unternehmensbereiche zur Optimierung der Investments und in der gezielten und umfassenden Betreuung der Kunden, angefangen von der Markt- und Objektanalyse über Planung und Konzeption bis hin zur Vermarktung und zum Management der Immobilie. Weitere Informationen unter www.quadrainvest.de

Kontakt:
Quadra Invest GmbH
Norbert Schock
Ahornallee 8
14050 Berlin
030 3030460
info@quadrainvest.de
http://quadrainvest.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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