Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Neues zum Transport von Lithium-Batterien

Verpflichtender Prüfbericht ab 1.1.2020

Neues zum Transport von Lithium-Batterien

Die Nachfrage von Lithium-Batterien/-Zellen ist weiterhin stark ansteigend. Grundsätzlich unterliegt deren Transport dem Gefahrgutrecht. Weil immer mehr Lithium-Batterien/-Zellen aus unbekannten Quellen im Umlauf sind, stellt das Gefahrgutrecht neue Anforderungen an die Dokumentation: Der UN 38.3-Report weist nach, dass die Batterien grundsätzlich tauglich für die Beförderungen sind; fehlt er, kann der Spediteur den Transport verweigern. Neu ist, dass lt. Abschnitt 38.3.5 des UN Handbuchs die Prüfungen und Kriterien ab 1.1.2020 die Information zum bestandenen UN Transportation Test ausführlicher dokumentiert und für den Versand von Lithiumbatterien zwingend entlang der Lieferkette bereitgestellt werden muss. Betroffen sind alle nach dem 30. Juni 2003 hergestellten Batterien. Diese Anforderungen gelten für Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Lithium-Batterien/-Zellen, somit auch für Distributoren. Ausnahmen vom UN Test gelten nur für so genannte Prototypen bzw. Kleinserien von maximal 100 Stück Lithium-Batterien/-Zellen, die dann via Sondervorschrift 310 des ADR/IMDG bzw. A88 des IATA-Rechts transportiert werden dürfen.

Wichtig für den reibungslosen Transport sind lt. FBDi u.a. die richtige Klassifizierung und Versandvorbereitungen. Die zu erfüllenden Auflagen sind auch von der Nennenergie einer Lithium-Ionen-Batterie oder vom Lithium-Gehalt in der Lithium-Metall-Batterie abhängig. Ein erleichterter Versand nach IATA-DGR und ADR ist bei Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennleistung von unter 100 Wh bzw. 20 Wh pro Zelle und bei Lithium-Metall-Batterien mit Lithiumgehalt von bis zu 2 g bzw. 1 g pro Zelle möglich. Für beschädigte Lithium-Batterien oder -Zellen sind besondere Bedingungen bei Verpackung und Versand zu beachten: Zusätzlich ist zur geforderten Kennung beim regulären Versand die Markierung des Packstücks mit „Beschädigte/defekte Lithium-Ionen-Batterien bzw. Lithium-Metall-Batterien“ zwingend notwendig.

Der FBDi verweist auf die umfangreichen Daten, die der UN Prüfbericht enthalten muss, Details für die einzelnen Verkehrsträger enthalten die jeweiligen Regelwerke:
-Straße, Schiene und Binnenschifffahrt: ADR / RID / ADN 2.2.9.1.7
-Seeschifffahrt: IMDG-Code 2.9.4 Lithium-Batterien
-Luftverkehr: IATA-DGR 3.9.2.6 Lithium-Batterien

Über den FBDi e. V. ( www.fbdi.de ):
Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) seit 2003 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.
Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDi Verbandsarbeit.

Die Mitgliedsunternehmen (Stand Juni 2019):
Mitglieder: Acal BFi Germany; Arrow Europe; Avnet EMG EMEA; Beck Elektronische Bauelemente; Blume Elektronik Distribution; Bürklin Elektronik; CODICO; Conrad Electronic; Distrelec; Ecomal Europe; Endrich Bauelemente; EVE; Future Electronics Deutschland; Glyn; Gudeco Elektronik; Haug Components Holding; Hy-Line Holding; JIT electronic; Kruse Electronic Components; MB Electronic; Memphis Electronic; Menges Electronic; MEV Elektronik Service; mewa electronic; Mouser Electronics; Neumüller Elektronik GmbH; pk components; Püplichhuisen; RS Components; Rutronik Elektronische Bauelemente; Ryosan Europe; Schukat electronic; TTI Europe.
Fördermitglieder: TDK Europe.

Firmenkontakt
FBDI e. V.
Andreas Falke
Nassauische Str. 65a
10717 Berlin
+49 174 / 8702 753
a.falke@fbdi.de
http://www.fbdi.de

Pressekontakt
Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations
Beate Lorenzoni-Felber
Landshuter Straße 29
85435 Erding
+49 8122 55917-0
beate@lorenzoni.de
http://www.lorenzoni.de

(Visited 29 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert