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Neues Verpackungsgesetz bringt neue Pflichten

– Wer verpackt, muss registriert sein
– Ölverpackungen nicht mehr Lizenzpflichtig
– die „Zentrale Stelle“, das neue Kontrollorgan

Neues Verpackungsgesetz bringt neue Pflichten

Oliver Kanz von Partslife weist auf neue Bestimmungen für Verpackungen hin. Foto: Partslife (Bildquelle: Foto: Partslife)

Wer Waren verpackt, muss einige gesetzliche Anforderungen erfüllen. Und die ändern sich ab dem kommenden Jahr. Schon viel früher, voraussichtlich ab August 2018, können alle so genannten Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen eine Vorregistrierung für das neue System beantragen. Ohne diese Registrierung geht ab 2019 nichts mehr. Denn Unternehmen dürfen zukünftig ihre verpackten Waren nur noch dann an private Endverbraucher abgeben, wenn sie eine Registriernummer haben. Dazu kommt, dass sie melden müssen, wie viele Verpackungen sie in Umlauf gebracht haben und bei wem sie diese Verpackungen lizenzieren. Das neue Verpackungsgesetz enthält darüber hinaus weitere geänderte Regelungen. So gelten Verpackungen für Öl, ölhaltige Produkte oder flüssige Brennstoffe nicht mehr als lizenzpflichtig und unterliegen im kommenden Jahr einer unmittelbaren Rücknahmeverpflichtung der Hersteller und Vertreiber. Umverpackungen hingegen müssen zukünftig stets lizenziert werden und sind nur in Ausnahmen von dieser Verpflichtung befreit. Außerdem sollen mit dem neuen Gesetz Anreize für den Einsatz von besonders ökologischen Verpackungen geschaffen werden.

Neue Regeln für Verpackungen
„Das Verpackungsgesetz hat nicht nur einen neuen Namen, sondern enthält auch neue Regelungen. Eine Reihe von Abläufen werden sich in Zukunft ändern“, so Oliver Kanz, Projektmanager bei Partslife. Besonders wichtig wird es für Unternehmen sein, dass sie bereits zum Jahresbeginn 2019 über ihre eigene Registriernummer verfügen. Weitere Infos dazu werden in absehbarer Zeit auf der Webseite www.verpackungsregister.org zu finden sein. Zukünftig wird den Unternehmen eine neue Organisation, die Zentrale Stelle Verpackungsregister, genauer auf die Finger schauen. Dies ist nötig, weil in der Vergangenheit längst nicht alle Firmen die fälligen Lizenzgebühren für ihre Verpackungen bezahlt haben.
So müssen Um- und Versandverpackungen ab 2019 generell lizenziert werden. Dies bedeutet, dass nun auch Online-Händler stets Gebühren für ihre Versandverpackungen bezahlen müssen. Nur in dokumentierten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.

Verpackungsmengen melden
Unternehmen müssen ab dem kommenden Jahr die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen bei der zentralen Stelle Verpackungsregister melden. Die Meldungen müssen den Mengenangaben entsprechen, die bei einem der dualen Systeme lizenziert worden sind und sollten zeitlich parallel verlaufen. Neben der eigentlichen Mengenangabe wird für die Meldung die Registriernummer und die Angabe des beauftragten dualen Systems gefordert. All diese Angaben sind durch die Unternehmen selbst zu erbringen und können nicht an beauftragte Dritte delegiert werden.

Partslife steht allen Marktteilnehmern des automotive Aftermarkets gern für Fragen und Auskünfte rund um das neue Verpackungsgesetz zur Verfügung.

Über Partslife
Partslife ist eine Initiative des freien Kfz-Teilemarktes mit mehr als 50 vertraglich gebundenen Systempartnern aus Industrie und Handel. Das Unternehmen übernimmt Verantwortung im Entsorgen und Verwerten der Produkte sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen aus der Altfahrzeugverordnung und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.
Werkstattentsorgung: In Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben (Efb) koordinieren wir flächendeckend für 11.000 Werkstätten die Abholung und Entsorgung von Werkstattabfällen jeder Art.
Verpackung: Wer Produkte herstellt und vertreibt, muss laut Verpackungsverordnung für die ordnungsgemäße Entsorgung der Verkaufsverpackungen sorgen. Speziell für die Kfz-Branche hat Partslife für Hersteller und Verkäufer die Branchenlösung PVS entwickelt.
Arbeitsschutz: Partslife garantiert die rechtskonforme, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in der Werkstatt und berät umfassend zu Gefährdungspotentialen.
Energie: Partslife kümmert sich um eine ganzheitliche Energieberatung: Beleuchtung, Heizung und Regelungstechnik. Der Kunde erhält nach der Analyse einen detaillierten Bericht, praxisnah und mit konkreten Tipps zur Umsetzung.

Firmenkontakt
Partslife GmbH
Ivonne Kunkel
Martin-Behaim-Strasse 2
63263 Neu Isenburg
+ 49 (0) 61 02/8 12 92-0
info@partslife.de
http://www.partslife.de

Pressekontakt
Dr. Frauke Weber Kommunikation
Dr. Frauke Hewer
Finkenweg 10
65582 Diez
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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