Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 28, 2026

ISO 42001: Warum KI-Governance ohne Cyber Recovery zu kurz greift

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 28, 2026

PV-Anlage, Batteriespeicher und Wallbox intelligent verknüpfen: So wird das Eigenheim zum Energiesystem

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 28, 2026

Vier Länder, ein Ökosystem: Europas größtes Makler-Netzwerk für Unternehmensnachfolge startet

Kunst, Kultur
Juli 28, 2026

Kreativ Quartier Potsdam

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 28, 2026

Freiwilligenarbeit im Ausland: Qualität braucht Kriterien – keine Schubladen

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 28, 2026

Generationenplanung beginnt mit Verantwortung

Immobilien
Juli 28, 2026

SVEAG bereitet Hausverwaltungen auf die Winterdienst-Saison 2026/27 vor

IT, NewMedia, Software
Juli 28, 2026

CIVAC bündelt 77 Beauftragten-Rollen in einer zentralen Compliance-Plattform

IT, NewMedia, Software
Juli 28, 2026

Unified Social Media API: PHP SDK vereinfacht Integration für Social Media Publishing

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 28, 2026

Serie „Steuerliche Investitionsförderung für Unternehmen“

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 28, 2026

Plausity publishes free AI Impact Due Diligence Guide

IT, NewMedia, Software
Juli 28, 2026

Handwerksbetriebe auf dem Weg in die Digitalisierung

Handel, Dienstleistungen
Juli 28, 2026

Fundraising bietet älteren Arbeitnehmenden sichere Zukunft

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 28, 2026

INU und Silicon Valley Europe verbinden Hochschulbildung mit Europas Netzwerk der digitalen Transformation

Nebenkosten: BGH stärkt Rechte von Verbrauchern und Mietern

ARAG Experten über die Beweislast bei extrem hohen Nachforderungen

Nebenkosten: BGH stärkt Rechte von Verbrauchern und Mietern

Bei manchem Mieter flattern jetzt schon die ersten Nebenkostenabrechnungen für das vergangene Jahr ins Haus. Der ein oder andere kommt bei der Durchsicht ganz schön ins Staunen. Wenn Stromanbieter oder Vermieter plötzlich extrem hohe Nachforderungen bei den Nebenkosten stellen, müssen sie allerdings zuerst Beweise erbringen, bevor der Kunde bzw. Mieter zahlen muss. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen. ARAG Experten begrüßen diese Stärkung der Verbraucher- und Mieterrechte.

Viel zu hohe Stromrechnung
In dem ersten verhandelten Fall orderte der Oldenburger Stromanbieter EWE von einem Rentnerpaar über 9.000 Euro an Stromnachzahlungen, weil es innerhalb eines Jahres mehr als das Zehnfache an Strom verbraucht haben sollte als im Jahr zuvor. Der Stromanbieter klagte, als das Ehepaar sich weigerte, die Summe zu bezahlen. Der BGH bestätigte nun die Abweisung der EWE-Klage: Der bescheidene Lebenszuschnitt der Senioren sprach einfach nicht für solch einen Stromverbrauch. Weil die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers des Stromanbieters bestand, hätte dieser beweisen müssen, dass die Senioren tatsächlich so viel Energie verbraucht hatten, erläutern ARAG Experten das Urteil (BGH, Az.: VIII ZR 148/17).

Was bedeutet das für Stromkunden?
Das Urteil stärkt eindeutig die Kundenrechte, indem es bei sehr hohen Nachforderungen der Stromanbieter die Beweislast umkehrt. Demnach müssen Kunden im Streit mit Energieversorgern deutlich überhöhte Abrechnungen nicht bezahlen, wenn die „ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers“ des Energieanbieters besteht. Bei Nachzahlungsforderungen im üblichen Rahmen von einigen hundert Euro müssen Verbraucher aber weiterhin zunächst zahlen und können dann ein Rückforderungsverfahren anstrengen.

BGH weist Vermieter die Beweislast zu
In einem weiteren Fall sollten Mieter 5.000 Euro Heizkosten für zwei Jahre nachzahlen. Das waren 40 Prozent der Heizkosten des gesamten Hauses. Die Wohnfläche der gemieteten Wohnung betrug allerdings nur 12 Prozent der Gesamtfläche. Obwohl der klagende Vermieter den Mietern die Einsicht in die Nebenkostenabrechnung der Nachbarwohnungen verweigerte, bekam er vom Landgericht Darmstadt zunächst Recht. Das war sogar den Richtern des BGH unverständlich, sie hoben das Urteil auf: Der klagende Vermieter hätte seine Forderungen beweisen müssen. Weil er das in der Vorinstanz nicht getan habe, hätte das Landgericht dessen Klage abweisen müssen. Zudem hätte der Vermieter die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen über die Nachbarwohnungen nicht verweigern dürfen. Mieter haben grundsätzlich ein umfassendes Einsichtsrecht in Nebenkostenabrechnungen, so ARAG Experten, um sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob der Gesamtverbrauch mit dem individuellen Verbrauch der Wohneinheiten übereinstimmt (BGH, Az.: VIII ZR 189/17).

Download unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963-2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

(Visited 51 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert