Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 5, 2026

Neue Website familienrecht-wien.at gelauncht

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 5, 2026

DEUTSCHE FINANCE Group: DF Deutsche Finance Fund 20 in Liquidation – Ihre Rechte als Anleger

Allgemein
Oktober 5, 2026

Gute Arbeit verdient Sichtbarkeit: Firmenklick.de bringt Unternehmen ins Blickfeld

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 5, 2026

Vier Jahreszeiten, 26 Schätze: Wildcat verwandelt den Adventskalender 2026 in eine zeitlose Schmuckschatulle

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 5, 2026

NENNA.AI auf der „AI Everything 2026“ in Abu Dhabi

Immobilien
Oktober 5, 2026

Mehr Cash, weniger Stress: Oliver Fischer begeistert 650 Zuschauer auf der Cash Conference in Magdeburg

Tourismus, Reisen
Oktober 5, 2026

Lonely Planet kürt Maryland als Top-Reiseziel für 2027

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 5, 2026

Salbutamol Aldo-Union bleibt auf allen Handelsstufen abgabefähig

Auto, Verkehr
Oktober 5, 2026

BBM-Jobbörse bringt Fachkräfte und Unternehmen zusammen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 5, 2026

PNOG: Was müssen Pflegeunternehmen in diesem Jahr umsetzen?

Handel, Dienstleistungen
Oktober 5, 2026

Alina Loheider von Focus on good Fotografie nun auch in Osnabrück

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 5, 2026

Inverses Headhunting: Vier Erfolgsfaktoren für mehr Wirkung

Logistik, Transport
Oktober 5, 2026

Versandzentrum von Hermes Fulfilment in Sonnefeld nach dem Global Organic Textile Standard (GOTS) zertifiziert

Tourismus, Reisen
Oktober 5, 2026

Festivalreisen 2027: Mit IKARUS TOURS zur Ardh Kumbh Mela in Indien und zu Kulturfesten in Westafrika

Nachlass frühzeitig durch Testament oder Erbvertrag regeln

Nachlass frühzeitig durch Testament oder Erbvertrag regeln

Nachlass frühzeitig durch Testament oder Erbvertrag regeln

Das Thema „Erben und Vererben“ wird in den kommenden Jahren eine immer wichtigere Rolle spielen. Umso bedeutsamer ist es, sich frühzeitig Gedanken über die Verteilung des eigenen Nachlasses zu machen.

Grundsätzlich kann jeder Erblasser unter Berücksichtigung von gesetzlichen Regelungen wie z.B. Pflichtteilsansprüchen selbst bestimmen, wie sein Nachlass unter den Erben verteilt werden soll. Trifft er keine letztwilligen Verfügungen in einem Testament oder einem Erbvertrag tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben der Ehepartner und Verwandte. Das muss nicht im Sinn des Erblassers sein. Denn das bedeutet in der Regel, dass der Ehepartner nicht zum Alleinerben werden kann, wenn noch andere erbberechtigte Verwandte, z.B. ein Neffe des Erblassers, Ansprüche hat. Dann kann der Ehepartner oder Lebenspartner regelmäßig nur 75 Prozent erben. Zudem kann es auch zu Streit unter den Erben kommen. Während sich Bargeld noch relativ leicht gemäß der gesetzlichen Erbfolge aufteilen lässt, wird es bei anderen Vermögenswerten wie Schmuck und besonders auch bei Immobilien schwieriger.

Um derartige Entwicklungen auszuschließen, kann Vorsorge getroffen und ein Testament oder ein Erbvertrag erstellt werden. In einem Testament kann der Erblasser festlegen, wer erben soll. Pflichtteilsansprüche müssen dabei beachtet werden, sie betragen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ebenso sollte auf eindeutige und juristisch korrekte Formulierungen geachtet werden, um Missverständnisse auszuschließen und das Testament nicht durch das Gericht ausgelegt werden muss.

Unter Eheleuten ist besonders das sog. Berliner Testament beliebt. Hier setzten sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein und in der Regel die Kinder zu Schlusserben, d.h. sie erben erst, wenn auch der zweite Ehepartner verstorben ist. Allerdings entfaltet das Berliner Testament auch eine hohe Bindungswirkung und die gemeinsamen Verfügungen lassen sich einseitig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen ändern.

Zudem sollten auch steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigt und die Freibeträge optimal ausgenutzt werden. Dazu kann es beispielsweise sinnvoll sein, schon zu Lebzeiten eine Schenkung vorzunehmen. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können in allen Fragen rund um Testament und Erbvertrag beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 39 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert