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Musterverfahren im Wirecard Skandal

Musterverfahren im Wirecard Skandal

Musterverfahren im Wirecard Skandal

Die Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im Wirecard-Skandal rückt näher. Anleger und Aktionäre können sich anschließen.

Anleger und Aktionäre haben im Wirecard-Skandal erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen müssen. Wie die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte mitteilt, haben sie die Möglichkeit sich einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen.

Nachdem das Landgericht München I im März 2022 einen entsprechenden Beschluss erlassen und das KapMuG-Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Gerichtshof eingeleitet hat, ist nun ein weiterer Schritt getan und das LG München hat damit begonnen, die bislang eingereichten Klagen gegen die Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf das Musterverfahren auszusetzen. Dem Argument der Wirtschaftsprüfer, dass ein Musterverfahren in diesem Fall nicht zulässig sei, erteilte das Landgericht München eine Absage. Somit dürfte einer baldigen Eröffnung des KapMuG-Verfahrens nichts entgegenstehen.

Das Musterverfahren richtet sich sowohl gegen die Wirtschaftsprüfer als auch gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG. Im Kern des Verfahrens wird u.a. die Frage stehen, ob die Wirtschaftsprüfer ihre Prüfungspflichten verletzt haben, indem sie regelmäßig ihr Testat erteilt haben, obwohl die Bilanzen der Wirecard AG nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schon seit 2015 „geschönt“ wurden.

Ein Testat der Wirtschaftsprüfer schafft bei Anlegern und Aktionären Vertrauen in die Geldanlage. So hat auch das OLG München in einer Verfügung vom 9. Dezember 2021 schon bestätigt, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen erteilten Testaten und Anlageentscheidungen gibt.

Die verschiedenen Rechtsfragen, u.a. zur Schadenersatzpflicht der Wirtschaftsprüfer gegenüber den Anlegern und Aktionären, werden im KapMuG-Verfahren gebündelt und vom Gericht entschieden. Geschädigte Wirecard-Aktionäre können sich dem Musterverfahren anschließen, um ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Zudem wird durch die Teilnahme auch die Verjährung der Ansprüche gehemmt. Das Urteil im KapMuG-Verfahren ist zunächst für die Beklagten und den Musterkläger bindend, es lässt sich dann aber auf Kläger, die sich der Musterklage angeschlossen haben, übertragen.

Da die Teilnahme am Musterverfahren ohne großes Kostenrisiko ist, bietet sie sich auch für Anleger und Aktionäre an, die keine Rechtschutzversicherung haben. Die Anmeldung zur Teilnahme muss zwingend durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/aktienrecht.html

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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