Neuigkeiten Timeline

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 9, 2026

Kaltwintergärten nach Maß: Qualität, Design und echtes Handwerk

IT, NewMedia, Software
Oktober 9, 2026

„The Fracture“ von Jacopo Reale gewinnt Preis für beste Regie beim Astana AI Film Festival 2026

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 9, 2026

Mental health matters!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

Kontinuität und neue Impulse beim BDS Rheinland-Pfalz & Saarland

Medien, Kommunikation
Oktober 9, 2026

PR-Agentur Berlin: PR-Agentur PR4YOU

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Digitale Ladenplanung: Filialen modernisieren, Sortimente präsentieren

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Erste gemeinsame Com.vention der Gamma Gruppe: 700 Besucher feiern mit STARFACE, estos und Gamma

Immobilien
Oktober 9, 2026

Immobilie privat verkaufen: Kostenfreier Infoabend am 20. Oktober in Koblenz zeigt, wo die teuren Fehler lauern

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Imaging World 2026: Wir ziehen eine positive Bilanz

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Jetzt entscheidet sich die Zukunft Ihrer Druckumgebung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

German Tech Holding GmbH & Co. KGaA: Öffentliches Angebot zum Bezug eigener Aktien

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Asahi Kasei Microdevices würdigt IEEE-Milestone für die Kommerzialisierung von Dünnschicht-Hall-Elementen mit Gedenkfeier in Nobeoka

Umwelt, Energie
Oktober 9, 2026

Studie: 37 Prozent der Mittelständler kennen keine Förderprogramme für die eigene Energieversorgung

Medien, Kommunikation
Oktober 9, 2026

LinkedIn wird zur KI-Müllhalde – wer ist noch echt?

Monate nach den Übergriffen: Gewaltschutz greift noch

(DAV). Häufig können Opfer häuslicher Gewalt nicht sofort Konsequenzen ziehen. Doch auch noch Monate nach der Tat hat ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (https://familienanwaelte-dav.de)Aussicht auf Erfolg.

Die Frau trennte sich im September 2025 von ihrem Mann und suchte zusammen mit ihren drei Kindern Zuflucht in einem Frauen- und Kinderschutzhaus. Dort lebt sie seitdem. Mitte September beantragte sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz. Als Begründung führte sie vor allem an, dass ihr Mann sie Ende 2024 und im März 2025 gewürgt habe.

Das Gericht in erster Instanz wies den Antrag zurück, da die Vorfälle bereits eine geraume Zeit zurücklägen. Die Beschwerde der Frau hatte jedoch Erfolg.

Das Gericht in zweiter Instanz ordnete ein Näherungs- und Betretungsverbot an. Die Frau habe glaubhaft gemacht, dass ihr Mann sie an den beiden benannten Tagen gewürgt habe. Sie habe hierfür unter anderem Tagebucheintragungen und Chatverläufe vorgelegt. Es bestehe auch ein dringendes Bedürfnis, Gewaltschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Es sei kein Hindernis, dass die Frau nach den Taten zunächst bei ihrem Mann geblieben sei und den Antrag erst rund ein halbes Jahr nach der zweiten Attacke gestellt habe. Zwar könne eine solche Verzögerung ein Anzeichen sein, dass das Interesse an einer Regelung nicht sehr ausgeprägt sei. Im vorliegenden Fall könne das Verhaltend er Frau jedoch nicht so ausgelegt werden.

Das würde der Schutzbedürftigkeit von Opfern häuslicher Gewalt (https://familienanwaelte-dav.de) und ihren Lebensumständen nicht gerecht, betonten die Richter. Vielmehr sehe die Realität so aus, dass sich Opfer häufig erst nach einer längeren Zeit und wiederholten Gewaltattacken trennen und gerichtliche Schritte einleiten würden. Scham, Angst, Schuldgefühle oder mangelndes Vertrauen in Polizei und Justiz seien häufig der Grund dafür; auch ein Abhängigkeitsverhältnis zum gewalttätigen Partner oder nur begrenzter Zugang zu Hilfsangbeoten zählten dazu. Hinzu komme, dass Opfer häufig eine gewisse Zeit bräuchten, um sich der eigenen Situation überhaupt bewusst zu werden.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 19. Januar 2026 (AZ: 1 UF 8/26)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de

(Visited 40 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert