Preis und Leistung müssen stimmen
sup.- „Da bezahlt man doch nur für den Namen“, heißt es manchmal, wenn die Preise renommierter Markenhersteller mit denen der Billig-Konkurrenz verglichen werden. Aber dann ist die eine Schokolade doch deutlich schmackhafter als eine billige Tafel oder die Markenwurst kommt besser an als eine No-Name-Variante. Der hohe Bekanntheitsgrad eines Produkt- oder Firmennamens leitet sich in den meisten Fällen auch aus hohen Qualitätsstandards ab. Es ist ein Unterschied, ob zum Beispiel ein Lebensmittelhersteller erhebliche Summen in hochwertige Rohstoffe aus nachhaltigem Anbau, in modernste Produktionsanlagen, in aufwändige Warenkontrollen und Zertifizierungen sowie in die Qualifikation der Mitarbeiter und in umfassende Verbraucher-Informationen investiert – oder ob er in diesen Bereichen kräftig spart, um seine Produkte zu einem niedrigen Preis anbieten zu können. Vergleichbare Bandbreiten im Gesamtangebot gibt es in nahezu allen Branchen.
Der Verbraucher selbst hat es hier in der Hand, für welche der qualitativen Varianten er sich jeweils entscheidet. Und damit wählt er natürlich auch bewusst ein Preisniveau, das seinen Ansprüchen und Erwartungen an die Qualität gerecht wird. Dass die mögliche Preisspanne einen gewissen Rahmen nicht überschreitet und auch keine Alleingänge einzelner Anbieter duldet, dafür sorgt vielfach schon der Handel. So haben Lebensmittelhersteller, die ihre Produkte über die großen Discounter und Supermarktketten vertreiben, wenig Spielraum für eine individuelle Preisgestaltung. Die Marktmacht der großen Handelsketten lässt durch strenge Preis-Limits meist nur die Waren ins Sortiment, die entsprechend eng kalkuliert werden. Eine Vertriebshürde, die für Unternehmen mit hohen qualitativen Standards eine anspruchsvolle Herausforderung darstellt und manchmal auch Schwierigkeiten bereiten kann. Hinzu kommt, dass gerade diese Branchen mit entsprechend massivem Preis- und Konkurrenzdruck zunehmend ins Visier des Bundeskartellamts geraten. Die Behörde unterstellt, dass das gemeinsame Preisproblem der Premium-Anbieter zwangsläufig zu unzulässigen Absprachen führe und leitet immer häufiger Ermittlungen gegen solche Unternehmen ein. Sollte dies allerdings zur Folge haben, dass im Zuge einer allgemeinen Preisangleichung nach unten auch die Qualitätsstandards sinken, dann wäre damit dem Verbraucher ein Bärendienst erwiesen. Die Konsequenz wäre eine Handelslandschaft als „Discountry“, so das European Trust Institute, in der Produktgüte und Service kaum zählen und nur noch Niedrigpreis-Ware marktfähig bleibt.
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