Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
September 2, 2026

Vebego optimiert Reinigung für CSRD-Vorgaben

Maschinenbau
September 2, 2026

IMA Schelling Precision präsentiert xm 250 auf der ALUMINIUM 2026

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

Allgemein
September 2, 2026

Warum Ihre Online-Sichtbarkeit heute auch über den Wert Ihres Handwerksbetriebs entscheidet

Familie, Kinder, Zuhause
September 2, 2026

In jeder fünften Beziehung ist „Ich liebe Dich“ selten geworden (Studie)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 2, 2026

ARAG Recht schnell…

Garten, Bauen, Wohnen
September 2, 2026

Bis zu 100 Euro Cashback – Hansgrohe Jubiläumsaktion

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Wenn der Sinn dort beginnt, wo der Verstand keine Antwort findet

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Vorbeugen mit 20, gewinnen mit 80

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Wer Bridge lernt, lernt eine neue Sprache

Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2017, Pflicht zur Zeiterfassung bei Minijobs bleibt

Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2017, Pflicht zur Zeiterfassung bei Minijobs bleibt

Bereits Ende Juni 2016 entschied die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern per einstimmigen Beschluss, den Mindestlohn ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro zu erhöhen. Unverändert bleibt dagegen die seit 1.1.2015 nach § 17 Mindestlohn-Gesetz (MiLoG) geltende Regel, nach der der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitszeiten geringfügig beschäftigter Mitarbeiter (Minijobs) zu erfassen und zu dokumentieren. Mit ZEP Clock ( http://www.zepclock.de) bietet die Firma provantis IT Solutions GmbH, eine kostengünstige, flexible und sofort einsatzbereite Lösung zur Arbeitszeiterfassung und hilft damit Unternehmen dabei, ihre Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG vollumfänglich zu erfüllen.

„Für viele Arbeitnehmer ist die Erhöhung des Mindestlohns sicher eine gute Nachricht zum Jahreswechsel“, erklärt provantis-Geschäftsführer Oliver Lieven „Für die Arbeitgeber bedeuten die Vorschriften von § 17 MiLoG allerdings auch zukünftig zusätzlichen Aufwand, der mit ZEP Clock auf ein Minimum reduziert werden kann – und dies bei Kosten von gerade einmal ab 1 Euro/Mitarbeiter im Monat.“

ZEP Clock: Projektunabhängige Erfassung von Arbeitszeiten

ZEP Clock basiert auf der seit mehr als einem Jahrzehnt erfolgreich am Markt etablierten Lösung ZEP – Zeiterfassung für Projekte, wurde aber speziell für das projektunabhängige Erfassen von Arbeitszeiten konzipiert. Die Kernfunktionen der Lösung, die webbasiert als Cloud-Lösung angeboten wird, orientieren sich direkt an den Vorgaben des Mindestlohngesetzes. Dort steht in § 11, Absatz 1: Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.

Diese Vorgaben wurden in ZEP Clock direkt umgesetzt:

* Mitarbeiter-bezogene, lückenlose Erfassung von Arbeitszeiten mit Anfangs- und Ende-Zeit
* Erfassung von Arbeitszeiten spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung
* Vorhalten erfasster Arbeitszeiten für zwei Jahre und länger
* Jederzeitige Auswertung von Arbeitszeiten
* Erfassung von Arbeitszeiten mit Apps (iPhone, Android) oder Web-Browser

Weitere Informationen zu ZEP Clock stehen unter http://www.zepclock.de zur Verfügung.

Die provantis IT Solutions GmbH wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel gegründet, eine webbasierte, branchenunabhängige Standardlösung für Zeiterfassung und Projekt-Controlling speziell in projektorientierten Dienstleistungsunternehmen zu entwickeln und zu vermarkten. Mit ZEP – Zeiterfassung für Projekte – wurde dieses Ziel erreicht.

Heute ist ZEP bereits bei mehr als 500 Unternehmen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz tagtäglich erfolgreich im Einsatz. Hierzu gehören Betriebe, die Beratung oder Software-Entwicklung anbieten ebenso wie Ingenieure. Die Unternehmensgröße reicht dabei von Freiberuflern bis hin zu Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern.

Weitere Informationen zu ZEP: http://www.zep.de

Kontakt
provantis IT Solutions GmbH
Oliver Lieven
Stuttgarter Straße 41
71254 Ditzingen
+49 7156 / 43623-0
+49 7156 / 43623-11
presse@provantis.de
http://www.zep.de

(Visited 33 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert