Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
September 23, 2026

M365Con 2027: 120 kostenlose Microsoft-Sessions

Logistik, Transport
September 23, 2026

Move Logistik wächst: Neuer Auftrag am Flughafen – Kurierdienst aus Eschborn und Bruchköbel sucht Fahrer für den Nachtdienst

IT, NewMedia, Software
September 23, 2026

cit unterstützt LAG GADSYS bei der Anbindung Deutschlands an das europäische Abfallsystem DIWASS

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 23, 2026

Algo Grande: 68 Meter Vererzung und bis zu 15,8 % Kupferäquivalent

Immobilien
September 23, 2026

DALI Lighting Awards 2027: Call for Projects eröffnet

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 23, 2026

Für mehr Stabilität im Alltag

Bildung, Karriere, Schulungen
September 23, 2026

Zufrieden und trotzdem auf dem Sprung: Warum aktuelle Studien die Führung in den Mittelpunkt rücken

IT, NewMedia, Software
September 23, 2026

BusinessCode startet regelmäßige Webinar-Reihe zur Digitalisierung

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 23, 2026

Yoga Festival 2026 mit erstem European Yoga Award

IT, NewMedia, Software
September 23, 2026

Internet Intelligence gegen KI-Angriffe: warum schnelleres Patchen allein nicht mehr reicht

Garten, Bauen, Wohnen
September 23, 2026

Flächenheizung wird offen für jeden Belag

Immobilien
September 23, 2026

Neue VDI-Richtlinie präzisiert Anforderungen an Entwässerungsanlagen

IT, NewMedia, Software
September 23, 2026

Barrierefrei im Web: Gesetzliche Pflicht oder freiwillige Entscheidung?

Essen, Trinken
September 23, 2026

Schwarzer Knoblauch trifft Chakalaka: Oliehoorn und Sternekoch Anthony Sarpong launchen ungewöhnlichste Mayo des Jahres

Mindestlohn – Bundesarbeitsgericht zur Berechnung

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Mai 2016 – 5 AZR 135/16 –.

Ausgangslage

In einem ersten Urteil hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Berechnung des Mindestlohns beschäftigt.

Fall

Eine Arbeitnehmerin hatte das Weihnachts- und das Urlaubsgeld (Sonderzahlungen) nicht wie üblich am Stück, sondern in monatlichen Raten zusätzlich zum normalen Gehalt ausgezahlt bekommen. Ohne die Sonderzahlungen wäre der Mindestlohn nicht erreicht gewesen. Entsprechend hat die Arbeitnehmerin auf die Differenzen geklagt und argumentiert, die Raten auf die Sonderzahlungen seien bei der Berechnung der für den Mindestlohn relevanten Summe (Stundensatz von 8,50 EUR) nicht einzubeziehen.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zulasten der Arbeitnehmerin

Wie schon die Vorinstanz, hat auch das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, dass die Sonderzahlungen bei der Berechnung des Mindestlohnes einzubeziehen sind. Das gelte jedenfalls dann, wenn diese Zahlungen vorbehaltlos und unwiderruflich geleistet werden. Das war vorliegend der Fall. Dementsprechend hat die Klägerin wie auch schon in den Vorinstanzen auch vor dem Bundesarbeitsgericht verloren.

Bedeutung der Entscheidung für die Praxis

Die Bedeutung der Entscheidung sollte zunächst nicht überschätzt werden. Viele Sonderzahlungen, insbesondere auch das Weihnachtsgeld, werden unter dem ausdrücklichen Vorbehalt gezahlt, dass der Arbeitnehmer auch noch zum Jahresende, oder zum Beispiel am 31.3. des folgenden Jahres in einem Arbeitsverhältnis steht. Das wäre dann meiner Ansicht nach nicht vorbehaltlos und unwiderruflich im Sinne des Bundesarbeitsgerichts. Dementsprechend dürften solche Zahlungen nicht angerechnet werden.

Keine Kürzung des Mindestlohns durch das Bundesarbeitsgericht

Einige Medien titelten mit der Schlagzeile „Kürzung des Mindestlohns durch das Bundesarbeitsgericht“. Das ist wohl unzutreffend. Zunächst war es der Gesetzgeber, der ein handwerklich unsauberes Gesetz mit unzureichenden Erläuterungen in die Welt entlassen hat. Im Gesetz steht nichts zur Verrechnung der einzelnen Entgeltbestandteile. Wahrscheinlich hat der Gesetzgeber dies bewusst den Gerichten überlassen, um nicht die Verantwortung für die eine oder andere Regelung übernehmen zu müssen. Das ist nun die Konsequenz.

Auswirkungen auf andere Verfahren

Das Verfahren betraf einen relativ seltenen Sonderfall. Inwieweit sich die Entscheidung auf andere Verfahren, insbesondere auch auf andere Entgelttypen wie zum Beispiel Provisionen, Zuschläge usw. auswirkt, kann man zumindest aus der bislang vorliegenden Pressemeldung noch nicht erkennen. Möglicherweise wird das später vorliegende Urteil dazu Anhaltspunkte geben.

Quelle

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Mai 2016 – 5 AZR 135/16 –

Fragen zum Mindestlohn

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit zu allen Fragen rund um den Mindestlohn. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Problematik.

Wer wir sind

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht tätig. Mit dem Thema Mindestlohn haben sie sich von Anfang an beschäftigt und die Entwicklung in den Medien kommentiert. Gemeinsam haben sie das Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest verfasst.

26.5.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 23 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert