Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 3, 2026

Reisen mit den Vierbeinern: Das sind die haustierfreundlichsten beliebten Urlaubsdestinationen

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

Untersuchung von Censys: 6.502 Tankfüllstandsmesser in Tankstellen öffentlich über das Internet erreichbar

Umwelt, Energie
Juni 3, 2026

Entgasung und Spülung von LNG-Tanks: sicherer Umgang mit LNG

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

HiScout mit Modul für Geheim und Sabotageschutz für GIT SICHERHEIT AWARD nominiert

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

Alternative zu Palantir: Neo4j übernimmt GraphAware und startet graphbasierte Analyseplattform

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

Vom SEF-Netzwerk in die Produktion: PS Industry setzt ganzheitliche Digitalisierungsstrategie um

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 3, 2026

Flache Formen am Drücker: ECO Schulte legt Klassiker neu auf

Immobilien
Juni 3, 2026

Nahversorger Immobilien Makler

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Kryptowährungen und Steuern: Was Anleger und Händler in Deutschland jetzt wissen müssen

Auto, Verkehr
Juni 3, 2026

Taxi Tübingen Krankenfahrten: Renna Taxi

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Plaud stellt Plaud Team vor

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 3, 2026

Jürgen Milski spricht offen über seine Männerbrust-OP bei Dr. Karl Schuhmann

Immobilien
Juni 3, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert 150 Teilnehmer auf Mallorca

Immobilien
Juni 3, 2026

Investoren Supermarkt Immobilien und Käufer Supermarkt Deutschland, Österreich und Schweiz

Minderung des Beteiligungswerts kann nur Schadensersatz durch Leistung an die Gesellschaft begründen – Gesellschaftsrecht

Minderung des Beteiligungswerts kann nur Schadensersatz durch Leistung an die Gesellschaft begründen – Gesellschaftsrecht

Minderung des Beteiligungswerts kann nur Schadensersatz durch Leistung an die Gesellschaft begründen - Gesellschaftsrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/GmbH.html Schadensersatz wegen Minderung eines Beteiligungswertes an einer GmbH kann nur durch Leistung an die Gesellschaft verlangt werden und nicht an den Gesellschafter persönlich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dieser Grundsatz, welcher der Bundesgerichtshof (BGH) durch seine ständige Rechtsprechung immer wieder hervorhebt, gelte auch dann, wenn die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird (BGH Az.: II ZR 176/10). Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Gesellschafter einer GmbH auf Schadensersatz wegen Verlustes künftiger Gewinnausschüttungen geklagt. Kläger und Beklagter waren Mitgesellschafter einer GmbH. Der Beklagte kündigte seine Beteiligung und ging zu einem Konkurrenzunternehmen, welches in der Folge auch die Kunden und bereits begonnene Aufträge übernahm. Durch die weggefallenen Geschäfte musste die GmbH Insolvenz anmelden.

Der BGH wies die Klage mit der Begründung ab, es stehe kein Anspruch auf Leistung von Schadensersatz an den Kläger persönlich zu. Der Verlust zukünftiger Gewinnausschüttungen stelle nur einen mittelbaren Schaden des Klägers dar, der sich aus der Schädigung der Gesellschaft ergebe. Schadensersatz aus einer solchen mittelbaren Schädigung könne der Gesellschafter aber nicht durch Leistung an ihn verlangen, sondern nur durch Leistung an die Gesellschaft. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Tatsache, dass die Gesellschaft sich mittlerweile im Insolvenzverfahren befinde.

Der Insolvenzverwalter hatte sich bereits im Vorfeld mit dem Beklagten in einem Vergleich auf eine Zahlung von 20.000 Euro geeinigt. Die Richter stellten klar, dass auch ein etwaiger Anspruch gegen den Insolvenzverwalter, falls dieser beim Vergleich pflichtwidrig gehandelt habe, ebenfalls nur eine Leistung an die Insolvenzmasse begründe. Eine Leistung an den Gesellschafter persönlich bestehe aber in keinem Fall.

Beteiligungen an einer Gesellschaft sind in vielen Fällen mit rechtlichen Fragen und Problemen verknüpft. Die Komplexität des Gesellschaftsrechts macht es nicht immer einfach auf Anhieb die richtige Lösung zu finden. Abhilfe schafft hier der rechtlich Rat eines im Gesellschaftsrecht versierten Anwalts. Eventuelle Ansprüche der Gesellschafter oder der Gesellschaft können sich aus vielen verschiedenen Vorschriften oder aus der ständigen Rechtsprechung ergeben. Ein Rechtsanwalt prüft den vorliegenden Sachverhalt genau und hilft bei der Durchsetzung bestehender Ansprüche.

http://www.grprainer.com/GmbH.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 11 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert