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Mietpreisbremse als unwirksam erklärt

Neues Urteil vom Amtsgericht München

Mietpreisbremse als unwirksam erklärt

Angelika Bartsch – Bartsch & Rozmarin Immobilien

Fast zwei Jahre ist es her, dass die sogenannte Mietpreisbremse in Bayern in Kraft getreten ist. Was sich seit ihrer Einführung für viele Beobachter immer deutlicher abgezeichnet hat, ist nun auch offiziell bestätigt worden: Ein Amtsrichter hat die Mietpreisbremse in München für nichtig erklärt. Er kam zu dem Schluß, dass die Staatsregierung Fehler bei der Umsetzung gemacht habe und das Gesetz nicht die beabsichtigte Wirkung erzielt habe. Das Justizministerium arbeitet inzwischen an einer Neufassung des Gesetzes.

Die Firma Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien hat einen guten Überblick über den Münchner Mietmarkt und hat diesen seit Einführung des Gesetzes beobachtet. „Aufgrund der Wohnungsnot in München ist so mancher Mieter oft froh, wenn er nach langer stressiger Wohnungssuche endlich eine passende Bleibe gefunden hat“, meint Angelika Bartsch, Geschäftsführerin des Münchner Immobilienbüros.

„Die wenigsten Mieter möchten sich mit ihrem Vermieter anlegen. Sie nehmen eher einen hohen Mietpreis in Kauf, auch wenn dieser gemäß der gültigen Mietpreisbremse offensichtlich überteuert ist. Beobachtet man die Mietpreise in den einschlägigen Zeitungen und auf Immobilienportalen liegen die Angebotspreise meist sehr hoch und der eine schreibt scheinbar vom anderen ab. Keiner scheint sich so wirklich an die Mietpreisbremse zu halten. Außerdem birgt das Gesetz zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher für die Vermieter.“

Die Mietpreisbremse ist Bundesgesetz, ihre Umsetzung allerdings Ländersache. Für die Dauer von fünf Jahren können die Landesregierungen Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmen. Das Gesetz sieht eine Begründung vor, warum der Wohnungsmarkt dort jeweils besonders angespannt ist. Aus der Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt. Laut Urteilsbegründung des Amtsgerichts erfülle die bayerische Verordnung diese Vorgabe nicht. Die Verordnung soll mit einer noch ausführlicheren und auf die einzelnen Gemeinden eingehenden Begründung neu erlassen werden“, teilte ein Sprecher des Justizministeriums am Mittwochabend schriftlich mit. Das erklärte Ziel sei, künftig mögliche Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Der Erlass der neuen Mieterschutzverordnung soll bereits im Juli erfolgen.

Vermietspezialist, Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG

Kontakt
Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG
Angelika Bartsch
Dauthendeystraße 2
81377 München
089-892684-12
kontakt@vermietspezialist.de
http://vermieter.vermietspezialist.de/

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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