Neuigkeiten Timeline

Sport, Events
September 3, 2026

Die schönsten Golfhotels für einen aktiv entspannten Urlaub

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 3, 2026

Winfried Wengenroth baut Partnernetzwerk von CITY IMMOBILIENMAKLER weiter aus

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 3, 2026

Kopfschmerzen: Richtig einordnen und Rechte im Job

IT, NewMedia, Software
September 3, 2026

KI-Agenten kommen in den Vertrieb: Aber automatisieren wir damit nur unsere Fehler?

Tourismus, Reisen
September 3, 2026

After-Hours-Kultur im Museum: National Gallery of Art in Washington, DC lädt zu kunstvollen Abenden ein

Sport, Events
September 3, 2026

Eichenbühl wird zum Gipfelsprint der Titeljäger

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 3, 2026

BeyondTrust auf der „Inc. 5000“-Liste der am schnellsten wachsenden Privatunternehmen 2026

Handel, Dienstleistungen
September 2, 2026

Vebego optimiert Reinigung für CSRD-Vorgaben

Maschinenbau
September 2, 2026

IMA Schelling Precision präsentiert xm 250 auf der ALUMINIUM 2026

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

Mietminderung: Wie mindern Mieter richtig?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin.

Mietminderung: Wie mindern Mieter richtig?

Mietrecht

Vielfach unglückliche Vorgehensweisen in der Praxis

Ich erlebe es immer wieder, dass Mieter in der Praxis bei der Geltendmachung von Mietminderung unglücklich vorgehen. Das gilt mitunter auch dann, wenn sie von Mietervereinigungen oder sogar Anwälten vertreten werden. Um unangenehme Überraschungen oder unbefriedigende Ergebnisse zu vermeiden, lohnt es sich, die folgenden Hinweise zu beachten.

Nicht einfach Miete kürzen

Der wichtigste Hinweis für Mieter in diesem Zusammenhang: die Miete sollte nicht einfach um einen gewissen Betrag gekürzt werden. Es gibt nämlich keine genauen Bestimmungen dazu, bei welchem Mangel man in welcher Höhe zur Minderung berechtigt ist. Über die angemessene Höhe entscheidet letztlich immer ein Richter, wenn sich Mieter und Vermieter nicht zuvor einig werden. Der Richter wiederum wird die Höhe dann schätzen. Dabei kommt ihm naturgemäß ein gewisser Ermessenspielraum zu. Diese spätere Schätzung wird ein Mieter aber kaum genau treffen, wenn er einfach selbst die Miete in einer gewissen Höhe mindert.

Gefahr der Kündigung oder verschenktes Geld

Wer nun einfach die Miete um einen bestimmten Betrag kürzt, kann in zweierlei Hinsicht Gefahr laufen, Nachteile zu erleiden. Zum einen kann man vorsichtig vorgehen und im Zweifel einen etwas niedrigeren Betrag ansetzen, womit man dann aber riskiert, Geld zu verschenken. Wenn sich der relevante Zeitraum über mehrere Monate oder ggf. sogar Jahre erstreckt, kann das dann ein nicht ganz unerheblicher Betrag sein, der dem Mieter verloren geht. Im Zweifel ist das aber immer noch besser, als wenn man deutlich über dem Betrag der angemessenen Minderung liegt. Wenn der Vermieter dann nämlich die Minderung nicht akzeptiert und vor Gericht später festgestellt wird, dass man etwa statt der 40 %, um die man gemindert hat, nur zu einer Minderung in Höhe von 20 % berechtigt war, ist dadurch über einen Zeitraum von mehreren Monaten ein Zahlungsrückstand entstanden, der dann wiederum den Vermieter zu einer Kündigung berechtigen kann. Dieses Risiko sollten und können Mieter vermeiden.

Bewährtes Vorgehen

Zu empfehlen ist deshalb, dass Mieter den Vermieter zur Mängelbeseitigung auffordern und damit einhergehend auch dazu, eine Mietminderung in bestimmter Höhe anzuerkennen. Sofern der Vermieter sich darauf einlässt, sind die Probleme gelöst. Tut er das nicht, klagt man als Mieter zum einen auf Instandsetzung, also Beseitigung der Mängel, und auf Feststellung der Höhe der Mietminderung. Entscheidend: Währenddessen zahlt man dann aber die Miete zunächst unter Vorbehalt, aber in voller Höhe weiter. Die überzahlte Miete wird dann wiederum ggf. im Klagewege vom Vermieter in der entsprechenden Höhe zurückgefordert.

Optimales Ergebnis

Auf diesem Wege können Mieter das für sich optimale Ergebnis herausholen. Das mag vielleicht nicht unbedingt die Minderung in der Höhe sein, die man sich anfangs vorgestellt hat. Man riskiert aber so jedenfalls nicht, zum einen Geld zu verschenken und zum anderen sogar seine Wohnung zu verlieren.

6.7.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 49 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert