Artikelserie Mietrecht aus Investorensicht Teil 3:
a. Begriffe
Im deutschen Mietrecht herrscht eine teilweise unterschiedliche Handhabung im Hinblick auf die Bezeichnungen der Miete und ihrer Bestandteile. Hier ist bei den einzelnen Begrifflichkeiten Vorsicht geboten. Missverständnisse über die Bedeutung von Bezeichnungen wie Nettomiete, Bruttomiete, Bruttokaltmiete, Bruttowarmmiete usw. sind vorprogrammiert. Es sollte daher immer im Einzelnen ausgeführt werden, was mit der jeweiligen Bezeichnung konkret gemeint ist.
b. Mietstruktur
Ohne ausreichende Vereinbarung geht das deutsche Mietrecht regelmäßig von einer sogenannten Bruttowarmmiete aus. Das bedeutet im Ergebnis, dass der Vermieter die auf dem Grundstück ruhenden Lasten trägt.
In der Praxis ist bei neueren Mietverträgen die Vereinbarung einer sogenannten Nettomiete zuzüglich Vorauszahlungen auf die zu erwartenden Nebenkosten („kalte“ Betriebskosten und Heizkosten) durchgängig üblich und auch sinnvoll.
Die Umlage von Nebenkosten ist im Wohnungsmietrecht limitiert. Regelungen über die umlegbaren Nebenkosten trifft die Betriebskostenverordnung.
Neben einer Vereinbarung zur Umlage der Betriebskosten sollte immer auch der Maßstab der Umlegung (regelmäßig nach der Grundfläche) geregelt werden.
c. Mieterhöhung
Die Erhöhung der Miete im Wohnungsmietrecht ist von Ausnahmen abgesehen bei Neuvermietung nicht begrenzt. Bei bereits bestehenden Mietverhältnissen gilt grundsätzlich der Mietvertrag und die dortige Vereinbarung der Miethöhe.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de
Die anhaltende Trockenheit in Europa sorgt derzeit erneut für sinkende Pegelstände auf dem Rhein (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/schifffahrt-niedrigwasser-100.html?utm_source=chatgpt.com).…
Auszeichnung für KI-gestützte Bedrohungserkennung auf Mobilgeräten — stärkster Performer in den Innovations- und Wachstumsindizes. Stärkster…
Der ehemalige Mordermittler David M. Seil zeigt, wie Menschen unter extremem Druck handlungsfähig und psychisch…
Hotel Investments AG unterstützt Hotelinvestoren-Partner bei diskreten Off-Market-Hotelimmobilien-Transaktionen in Deutschland, Österreich und der Schweiz Die…
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist schon lange der zentrale rechtliche…
Auswertung von über 1.100 unabhängigen Belegen: Bei 35 E-Bike-Modellen mit belastbarer Datenlage liegt die reale…