Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Top-Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht München I.

Qualifzierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:

Landgericht München I vom 04.05.2018
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Verspätete Mammakarzinomdiagnose, 130.000,- Euro, LG München I, Az.: 9 O 21602/16

Chronologie:
Die Klägerin begab sich seit dem Jahre 2000 regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen bei dem Beklagten, einem Facharzt für Gynäkologie. Im Oktober 2014 stellte sie sich bei ihm vor, weil sie in der rechten Brust einen Knoten ertastet hatte. Der Beklagte diagnostizierte anhand eines Ultraschallbildes eine Zyste und teilte der Klägerin mit, dass es einige Monate dauern würde, bis diese wieder verschwinde. Eine weitere Untersuchung sei erst in fünf Monaten notwendig. Drei Monate später stellte sich die Klägerin erneut beim Beklagten vor, da der Knoten noch zu ertasten war und wurde erneut vertröstet. Eine Befunderhebung erfolgte nicht. Im Mai 2015 teilte die Klägerin dem Beklagten von Veränderungen der Brust mit, woraufhin dieser sie für Juli 2015 einbestellte. Erst dabei veranlasste der Beklagte erstmals eine Mammographie. Eine daraufhin veranlasste Stanzbiopsie bestätigte die Diagnose eines Brustkarzinoms. Es folgten umgehend Bestrahlungen der Wirbelsäule und eine Chemotherapie. Eine Mastektomie wurde erforderlich, zehn Lymphknoten entfernt, sowie Metastasen an der Wirbelsäule, Brustwand und der Lymphe bestrahlt, gefolgt von einer langwierigen Rehabehandlung. Seither ist der Gesundheitszustand der Klägerin stark eingeschränkt. Ihrer Berufstätigkeit kann sie nicht mehr nachgehen. Die Chancen auf eine Heilung stehen schlecht.

Verfahren:
Das Landgericht München I hat zu dem Geschehen ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Der Gutachter führte im Ergebnis aus, dass bereits spätestens im Januar 2015 weitergehende diagnostische Maßnahmen und insbesondere eine Mammographie geboten gewesen wären. Er geht von einem groben Befunderhebungsfehler aus. Das Landgericht München I hat den Parteien sodann einen Vergleichsvorschlag über eine pauschale Abfindungssumme von 130.000,- Euro vorgeschlagen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verspätete Karzinomdiagnosen stellen einen Standardfall im Bereich des Arzthaftungsrechtes dar. Die Konsequenzen können drastisch sein, so wie in dem vorliegenden Fall. Hätte der beklagte Facharzt die entsprechende Diagnostik schneller und damit zeitgerecht vorgenommen, so wäre der Klägerin mit hoher Wahrscheinlichkeit der vorliegende Gesundheitsschaden mit seinen ganzen Auswirkungen erspart geblieben, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht von Ciper & Coll., Medizinrecht Berlin, Düsseldorf, München, unter Bezugnahme auf die Aussagen des vom Gericht bestellten Sachverständigen.

Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich

Kontakt
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
030
8532064
ra.ciper@t-online.de
http://www.ciper.de

(Visited 51 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert