Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Media Alert: IT-Risikomanagement im Mittelstand: Risiken erkennen, Ausfälle vermeiden

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 21, 2026

Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

BBQ-Erlebnis Sansibar: BBQ-Tisch & Lagerfeuerplatz im Hotel Green Ocean Zanzibar

Markenrecht: Streit um Markenschutz eines Schokoriegels

Markenrecht: Streit um Markenschutz eines Schokoriegels

Markenrecht: Streit um Markenschutz eines Schokoriegels

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum muss erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form eines Schokoriegels als Unionsmarke eingetragen bleiben darf.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zwei Hersteller von Süßwaren streiten sich darüber, ob die Form eines bestimmten Schokoriegels als Marke geschützt sein kann.

Ein Hersteller hatte die spezifische Form als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bereits im Jahr 2002 angemeldet. Das Amt trug sie 2006 als Unionsmarke ein. Wieder ein Jahr später beantragte ein Konkurrent die Nichtigerklärung der Marke. Das EUIPO wies den Antrag zurück, da die Marke in der EU aufgrund ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe.

Diese Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 15. Dezember 2016 aufgehoben (Az.: T-112/13). Das Gericht führte aus, dass es notwendig sei, den Nachweis der durch Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft für alle betroffenen Mitgliedsstaaten in der EU zu erbringen. Dieser Nachweis sei aber nur für einen Teil der betroffenen Staaten erbracht worden. Das EUIPO hätte aber untersuchen müssen, ob diese Unterscheidungskraft auch in den anderen Unionsländern erlangt worden sei. Die Annahme, dass es nicht erforderlich sei, die erlangte Unterscheidungskraft in allen Mitgliedsstaaten nachzuweisen, sei ein Rechtsfehler, so das Gericht. Daher müsse das EUIPO den Markenschutz nun erneut überprüfen.

Zudem kritisiert das Gericht, dass der Markenschutz für eine ganze Gruppe von Produkten, z.B. Bonbons, feine Backwaren, Kuchen oder Waffeln, eingetragen wurde, ohne dass der Nachweis geführt wurde, dass diese spezielle Form überhaupt für alle diese Produkte tatsächlich verwendet wurde.

Es ist nicht zum ersten Mal, dass sich Hersteller von Süßwaren über Markenrechte streiten und am Ende die Gerichte entscheiden müssen. Dies zeigt, wie wichtig die eingetragene Marke und der Markenschutz für die Unternehmen ist, da Marken beim Verbraucher einen hohen Wiedererkennungswert erzeugen. Die Eintragung sollte aber immer gut vorbereitet werden und es dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden. Zur Unterstützung und zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen bei Markenrechtsverletzungen können sich betroffene Unternehmen an im Gewerblichen Rechtsschutz kompetente Rechtsanwälte wenden.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert