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Luftsicherheit: Röntgen-Kontrollgeräte drohen knapp zu werden

Zusätzlich zum erwarteten Frachtstau an deutschen Flughäfen durch die geänderten Luftsicherheitsbestimmungen ab März 2013 könnte nun auch eine fehlende Kontroll-Infrastruktur das Problem verschärfen.

Das Luftfahrt-Bundesamt und der Spezialist für Röntgen-Kontrollgeräte Smiths Heimann streiten sich aktuell um die Zulassung des Flaggschiffs des Unternehmens: das Highscan 180 180. Von der Luftfrachtbranche aufgrund seiner Größe und Kapazität sehnlichst erwartet, verweigert das LBA bislang die Zulassung. Lediglich mit gedrosselter Geschwindigkeit erfülle das Gerät die Sicherheitsvorschriften, so das LBA. Damit verlieren Gerät und Hersteller allerdings ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal. Viele deutsche Luftfrachtabfertiger sind deshalb irritiert und scheuen aktuell die Investition in das rund 200.000 Euro teure Hightech-Gerät. Einige Firmen, wie beispielsweise Lufthansa Cargo, ordern es trotzdem – aus Mangel an Alternativen, so das Unternehmen. Smiths Heimann wiederum kritisiert die Messmethoden, die das LBA seinen Zulassungsbestimmungen zu Grunde legt.

Was auf den ersten Blick wie eine ganz normale Auseinandersetzung zwischen Firma und Kontrollinstanz wirken mag, hat genauer betrachtet noch eine weitere Dimension: Vor dem Hintergrund, dass durch den Statusverlust der meisten in Deutschland registrierten „Bekannten Versender“ nach dem 25. März 2013 ein Frachtstau durch einen erhöhten Bedarf an Sicherheitskontrollen erwartet wird, verschärft sich dieses Problem durch eine fehlende Infrastruktur zusätzlich. Mit den Änderungen zum März 2013 bedarf es für die reibungslose Luftfracht-Abwicklung einer Zulassung als „Bekannter Versender“ durch das LBA. Im Sinne der sicheren Lieferkette werden andernfalls zusätzliche Sicherheitskontrollen vor dem Transport per Flugzeug nötig. Da aber von den rund 40.000 bekannten luftfrachtversendenden Unternehmen in Deutschland bislang nur ein Bruchteil diese Zulassung besitzt, sehen Luftfrachtexperten allein deshalb schon einen erhöhten Kontrollbedarf voraus – und somit längere Abfertigungszeiten. Dies potenziert sich natürlich, sollte es ab März 2013 auch durch eine fehlende oder kapazitiv zu geringe Kontroll-Infrastruktur zu zusätzlichen Engpässen kommen. Im Hinblick auf dieses Szenario ist den deutschen Luftfrachtversendern dringend geraten, sich mit dem Thema LBA-Zulassung als „Bekannter Versender“ nochmals intensiv auseinanderzusetzen. Die Luftsicherheits-Experten der LOGISTIC TRAINING CENTER GmbH aus Neu-Isenburg stehen ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Das Online-Portal www.bekannter-versender.de ist eine kompetente Anlaufstelle und Informationsquelle für Unternehmen, die Luftfracht versenden. Betreiber des Portals ist die LOGISTIC TRAINING CENTER GmbH aus dem hessischen Neu-Isenburg. Vor dem Hintergrund der geänderten Luftsicherheitsbestimmungen zum 25. März 2013 informiert und berät das LOGISTIC TRAINING CENTER auf diese Weise Unternehmen zum Thema Zulassung als „Bekannter Versender“ durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Logistik, der Luftsicherheit sowie bei Aus- und Weiterbildung kommen den Kunden zugute. Wertvolles Branchenwissen, das gerade beim Thema LBA-Zertifizierung unverzichtbar ist.

Kontakt:
LTC – www.bekannter-versender.de
Katharina Erb
An der Gehespitz 60
63263 Neu-Isenburg
06102/ 88 270 20
K.Erb@logistic-training-center.com
http://www.bekannter-versender.de

Pressekontakt:
Logistic Training Center GmbH
Katharina Erb
An der Gehespitz 60
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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