Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

BusinessCode reduziert Aufwand bei Ausschreibungen deutlich

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

Sommerferien zu kurz für großes Fernweh?

Handel, Dienstleistungen
Juni 3, 2026

Lokaler Supermarkt plus(!) digitaler Warenkorb: Shopnow24 startet Pilotprojekt in Bergisch Gladbach und Koblenz

Auto, Verkehr
Juni 3, 2026

Construction Komplete: NavVis unterstützt Flughafen München mit Dynamic Laserscanning beim Bau des Terminal 1-Pier

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Nordstern gesucht: Warum Vision wieder zählt

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

DBR77 stellt das erste europäische Large Language Model für industrielle Entscheidungen vor

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

AI-SECURITY-REPORT 2026: MICROSOFT-365-NUTZUNG IM BLINDFLUG

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 3, 2026

Qualitätskontrolle im Wandel: Exponat zeigt menschzentrierte KI in der Praxis

Immobilien
Juni 3, 2026

Planon in Microsoft Places integriert zur Optimierung von Flächen und Workplace Management

Immobilien
Juni 3, 2026

Zukunft der Immobilienverwaltung: BVI richtet Digital-Event WEG.SMART neu aus

Immobilien
Juni 3, 2026

Lebensmittelmarkt Immobilien Makler

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Parasoft beseitigt Abhängigkeitsengpässe bei Softwarebereitstellung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

TGI AG Investieren in Gold: FMA – Anordnung gegen die TGI AG – fachanwaltliche Vertretung – Rückabwicklung der Goldmodelle

Immobilien
Juni 3, 2026

Supermarkt Immobilien Makler: Holger Ballwanz Immobilien

Lombardium Hamburg KG / Erste Oderfelder Beteiligungs KG: Dolchstoß mit Ansage?

LombardClassic2-Anleger klagt Rückzahlungsanspruch ein

Lombardium Hamburg KG / Erste Oderfelder Beteiligungs KG: Dolchstoß mit Ansage?

Lombardium Hamburg KG / Erste Oderfelder Beteiligungs KG: Dolchstoß mit Ansage?

In einem an eine Rechtsanwaltskanzlei adressierten und von dieser an die Anleger der Zweckgesellschaften der „Lombardium“-Gruppe weitergeleiteten Schreiben vom 21.12.2015 spricht der zu dem Zeitpunkt frischgebackene Geschäftsführer der Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH, Herr Patrick Ebeling, von einem Dolchstoß, den die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) der Lombardium Hamburg KG versetzt hätte.

Die Anspielung an die Dolchstoßlegende, mit der die Oberste Heeresleitung des kaiserlichen Militärs die Schuld an der militärischen Niederlage des ersten Weltkrieges auf die demokratischen Parteien abwälzen wollte, ist ebenso evident wie unappetitlich. Im Falle des historischen Vorbildes ist diese Verschwörungstheorie längst widerlegt.

Nicht spontan überraschend? – Merkblatt der BaFin zur Erlaubnisfreiheit online abrufbar seit 2010

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin, der viele Lombardium-Anleger vertritt, hält auch die Lombardium-Variante dieser Legende für ein Märchen: „Die BaFin hatte bereits in ihrem Merkblatt zur Bereichsausnahme für Unternehmen des Pfandleihgewerbes vom 09.10.2010, das damals wie heute online abrufbar ist, darauf hingewiesen, dass ein Betreiber, der durch Grundpfandsicherheiten besicherte Darlehen vergibt, ein Kreditinstitut im Sinne des Aufsichtsrechtes ist und somit nicht unter die Erlaubnisfreiheit der Bereichsausnahme fällt. Die Lombardium-Gruppe verweist dagegen auf zwei zivilrechtliche Urteile, nach denen sie ihrer Meinung nach von einer Erlaubnisfreiheit ausgehen durfte. Nun ist Zivilrecht etwas anderes als Aufsichtsrecht, so dass der Rückschluss etwas zweckoptimistisch erscheint. Wichtiger ist aber, dass sich aus dem von der Lombardium-Gruppe genannten Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Hamburg vom 07.01.2015, welches bis heute nicht rechtskräftig ist, ergibt, dass es bereits mindestens zwei gerichtliche Verfahren im Jahre 2012 gab, in denen gerade diese Erlaubnisfreiheit thematisiert und bezweifelt wurde. Die Verfügung der BaFin konnte die Verantwortlichen der Lombardium-Gruppe daher wohl kaum wie ein Dolchstoß unvorbereitet von hinten treffen, sondern war vorherzusehen“, meint der Berliner Jurist.

Prospekthaftungsanspruch: Prospekte SchroederLombard-Fonds – LombardClassic2-Fonds – LombardClassic3-Fonds

Röhlke weist darauf hin, dass die Geschäfte mit den Inhaberschuldpapieren auch Prospekthaftungsansprüche nach sich ziehen könnten. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Anbieter in seinen Emissionsprospekten auf bankrechtliche Bedenken hinzuweisen. Anleger haben ein berechtigtes Interesse zu wissen, ob ein Anlagemodell rechtlich abgesichert ist oder ob mit bankaufsichtsrechtlichen Maßnahmen zu rechnen ist, erläutert der Anwalt. In den Prospekten des SchroederLombard-Fonds, des LombardClassic2-Fonds und des LombardClassic3-Fonds seien aber keinerlei Hinweise auf Geschäfte mit Inhabergrundschuldbriefen enthalten. Vielmehr seien die potentiellen Pfandgüter in einer Anlage zu den Beleihungsgrundsätzen namentlich aufgeführt. Inhabergrundschuldbriefe befänden sich nicht darunter.

Klage auf Auszahlung eingereicht

Mittlerweile hat Rechtsanwalt Röhlke für eine von ihm vertretene Mandantin eine erste Klage auf Auszahlung im Zusammenhang mit einer Beteiligung am LombardClassic2 eingereicht. „Die Auszahlung der Gelder war Ende April 2015 fällig, die Erste Oderfelder hat nicht gezahlt. Der Text des Gesellschaftsvertrages ist nach unserer Ansicht eindeutig, so dass wir zur gerichtlichen Geltendmachung geraten haben“, meint der Anwalt, der den betroffenen Anlegern kompetenten anwaltlichen Rat zur individuellen Prüfung der Geltendmachung der Ansprüche empfiehlt.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Sofortkontakt unter Röhlke Rechtsanwälte 030.71520671

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

Kontakt
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
0049 (0)30 715 206 71
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de

(Visited 20 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert