Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 7, 2026

Emotionaler Erfahrungsbericht einer Partnerrückführung mit André

Handel, Dienstleistungen
Juni 7, 2026

RABATTE IN VOLLER BLÜTE

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 6, 2026

AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Warum es immer mehr Menschen in die Arktis und Antarktis zieht von Nikolas Kitzki / CEO Ikarus Tours

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotelbetreiberwechsel mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

LG München: Keine Verwechslungsgefahr bei Werbung mit maritimen Motiven

LG München: Keine Verwechslungsgefahr bei Werbung mit maritimen Motiven

LG München: Keine Verwechslungsgefahr bei Werbung mit maritimen Motiven

Zwei Hersteller lassen ihre Fischprodukte von einem Kapitän bewerben. Eine wettbewerbswidrige Irreführung der Verbraucher liege bei der Werbung nicht vor, entschied das Landgericht München.

Ein Lebensmittelhersteller lässt seine Fischprodukte seit vielen Jahren von einem Kapitän mit Bart und Mütze bewerben. Er wirft einem Mitbewerber vor, diese Werbefigur kopiert zu haben. Darin liege eine irreführende Werbung, da für den Verbraucher Verwechslungsgefahr bestehe. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind Täuschungen, die den Verbraucher über die Herkunft des Produkts täuschen, nicht zulässig.

Nach dem Urteil des Landgerichts München liegt allein in der Verwendung maritimer Motive allerdings keine Irreführung der Verbraucher und damit auch kein Wettbewerbsverstoß, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

In seinem Urteil vom 3. Dezember 2020 (Az.: 17 HK O 5744/20) führte das LG München aus, dass es naheliegend sei, für Fischprodukte mit maritimen Motiven wie Meer, Küste, Himmel und Wetter zu werben. Dies könne nicht als Nachahmung eines Werbekonzepts gesehen werden.

Zudem gebe es deutliche Unterschiede in der Werbung, die auch in der Figur des Hauptdarstellers liegen. Während das eine Unternehmen erkennbar mit einen Kapitän werbe, sei der Protagonist in der Werbung des beklagten Unternehmens nicht als Seemann zu erkennen. Er trage keine Seemannskleidung, sondern Weste mit Krawatte und Seidenschal. Dass diese Figur am Meer eine Elblotsenmütze trage, mache sie noch nicht zu einem Seemann. Solche Mützen würden gerade in Norddeutschland viel getragen, führte das Gericht aus. Die Werbung mit einem reiferen Mann mit grau melierten Bart könne der Beklagen nicht per se untersagt werden. Zumal die Werbung mit sog. „Best Agern“ derzeit äußerst beliebt und verbreitet sei.

Darüber hinaus gebe es weitere deutliche Unterschiede in den Werbespots. Name und Herkunftsbezeichnung seien deutlich zu erkennen. Für die Verbraucher bestehe daher keine Verwechslungsgefahr, entschied das LG München.

Irreführende Werbung verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und kann entsprechend Abmahnungen oder Unterlassungsklagen nach sich ziehen. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

(Visited 29 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert