Categories: Allgemein

LG Hamburg: Irreführende Zigarettenwerbung

LG Hamburg: Irreführende Zigarettenwerbung

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html
Die Eigenschaft „mild“ darf sich in der Tabakwerbung ausschließlich auf den Geschmack beziehen. Ansonsten kann nach einem Urteil des LG Hamburg eine Irreführung des Verbrauchers vorliegen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Tabakkonzern hatte eine Zigarettenmarke in mehreren Fällen mit dem Attribut „mild“ beworben. Die Verbraucherzentrale klagte auf Unterlassung dieser Art der Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html).

Insgesamt beanstandete der Kläger drei unterschiedliche Werbeaussagen mit dem Attribut „mild“. In einem Fall wurde mild ausdrücklich auf den Geschmack bezogen. In den beiden anderen Fällen gab das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 11. Mai 2016 der Klage statt (Az.: 416 HKO 47/16). In diesen Fällen sei eine Irreführung gegeben.

Zwar habe der Konzern die Grenzwerte des „Mild-Abkommens“ von 1980 nicht überschritten. Dennoch seien die Werbeaussagen bedenklich, so das Gericht. Die Gesundheitsgefahren durch Rauchen würden verharmlost, wenn die Bezeichnung „mild“ sich nicht ausschließlich auf den Geschmack beziehe. Auch wenn ein Raucher sich der schädlichen Wirkung des Rauches durchaus bewusst sei, könnten durch die Werbung mit der Eigenschaft „mild“ die Bedenken gegen das Rauchen zerstreut werden. Es könnte der Eindruck erweckt werden, dass diese Zigarettenmarke weniger gesundheitsschädlich sei. Nach Ansicht des Gerichts werde in Verbraucherkreisen „mild“ direkt mit „harmlos“ assoziiert, was Rauchen nicht ist. Da der menschlichen Gesundheit besondere Bedeutung zukomme, seien auch strengere Maßstäbe bei der Werbung anzulegen, wenn sie geeignet ist, gesundheitliche Gefahren zu verharmlosen. In einer solchen Werbung liege sowohl eine Irreführung des Verbrauchers als auch eine verbotene Aussage, da sie gesundheitliche Unbedenklichkeit suggeriert. Werde „mild“ ausdrücklich und ausschließlich auf den Geschmack bezogen, liege keine Irreführung vor, entschied das Gericht.

Werbung kann für Unternehmen häufig ein schmaler Grat sei, bei dem es immer wieder zu tatsächlichen oder nur vermeintlichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kommen kann. Die Folge können z.B. Unterlassungs- oder Schadensersatzklagen sein. Zur Abwehr von Forderungen und Durchsetzung von Ansprüchen sollte ein im Wettbewerbsrecht qualifizierter Rechtsanwalt aufgesucht werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

AutoAlt.ai: KI-Alt-Texte für SEO und Barrierefreiheit

AutoAlt.ai erstellt per KI SEO-optimierte, WCAG-konforme Alt-Texte in 100+ Sprachen – mit Plugins für WordPress,…

29 Minuten ago

Straßentheater mitten im Leben – Sommeraktionen in Konstanz am Bodensee

Internationale Sommerakademie mit Live-Performance in Konstanz Strassenaktion in Konstanz„Das Theater ist die Kunst, das Leben…

41 Minuten ago

Bäume statt Beton im Hamburger Hafen

Verein Elbwald retten geht in die Offensive So wird der aufgeforstete Elbwald aussehenWährend die Bauherren…

42 Minuten ago

FREQUENTIS schließt Produktion von 15.000 APC-Gateways ab …

Wien (IRW-Press/21.07.2026) - * 15.000ster Air‑to‑Ground Protocol Converter (APC) für das Brand‑New Air Traffic Control…

42 Minuten ago

Darda GmbH präsentiert neuen Imagefilm

Aufwendig realisierte Filmproduktion zeigt Anwendungen, Einsatzorte und die Menschen hinter professioneller Abbruchtechnik (Bildquelle: Darda GmbH)Die…

2 Stunden ago

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

Datenbasierte Echtzeit-Wertermittlung und regionale Infrastruktur-Analysen bieten Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg ab dem Jahr 2026…

8 Stunden ago