Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
September 25, 2026

Wenn du anderen zu viel Macht über dich gibst

Tourismus, Reisen
September 25, 2026

Weissenhäuser Strand: Premiere der Sauna Nights im Dünenbad

Allgemein
September 25, 2026

ChatGPT geht bei Kaufempfehlungen eigene Wege (Studie 2026)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 25, 2026

Die AfD im Höhenrausch – Die Parteien der demokratischen Mitte in Schockstarre

Kunst, Kultur
September 25, 2026

SING 4 LIFE 2026: Country, R&B & Soul für den guten Zweck

Logistik, Transport
September 25, 2026

Deutsche Bahn setzt Data-Catalog-Projekt mit b.telligent fort

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 25, 2026

Revolution in der Perinatalmedizin: Neue Stammzelltherapien für Frühgeborene und Frauen mit Kinderwunsch im Fokus internationaler Experten

Umwelt, Energie
September 25, 2026

Technologie

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 25, 2026

Ivalua im IDC MarketScape ein Marktführer im Bereich weltweiter KI-gestützter Lösungen für Direktausgaben

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 25, 2026

Dot-Domains: Wenn der Punkt selbst zur Domain wird

Tourismus, Reisen
September 25, 2026

360 Grad Berlin auf dem Berliner Fernsehturm:

Politik, Recht, Gesellschaft
September 25, 2026

4. internationaler ARAG Day stärkt Zugang zum Recht

Garten, Bauen, Wohnen
September 25, 2026

Immobilienmarkt 2026: Hohe Bauzinsen verändern die Spielregeln

IT, NewMedia, Software
September 25, 2026

KODAK N2000 Serie – die neuen netzwerkfähigen Scanner von Kodak Alaris

LG Hamburg: Irreführende Zigarettenwerbung

LG Hamburg: Irreführende Zigarettenwerbung

LG Hamburg: Irreführende Zigarettenwerbung

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html
Die Eigenschaft „mild“ darf sich in der Tabakwerbung ausschließlich auf den Geschmack beziehen. Ansonsten kann nach einem Urteil des LG Hamburg eine Irreführung des Verbrauchers vorliegen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Tabakkonzern hatte eine Zigarettenmarke in mehreren Fällen mit dem Attribut „mild“ beworben. Die Verbraucherzentrale klagte auf Unterlassung dieser Art der Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html).

Insgesamt beanstandete der Kläger drei unterschiedliche Werbeaussagen mit dem Attribut „mild“. In einem Fall wurde mild ausdrücklich auf den Geschmack bezogen. In den beiden anderen Fällen gab das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 11. Mai 2016 der Klage statt (Az.: 416 HKO 47/16). In diesen Fällen sei eine Irreführung gegeben.

Zwar habe der Konzern die Grenzwerte des „Mild-Abkommens“ von 1980 nicht überschritten. Dennoch seien die Werbeaussagen bedenklich, so das Gericht. Die Gesundheitsgefahren durch Rauchen würden verharmlost, wenn die Bezeichnung „mild“ sich nicht ausschließlich auf den Geschmack beziehe. Auch wenn ein Raucher sich der schädlichen Wirkung des Rauches durchaus bewusst sei, könnten durch die Werbung mit der Eigenschaft „mild“ die Bedenken gegen das Rauchen zerstreut werden. Es könnte der Eindruck erweckt werden, dass diese Zigarettenmarke weniger gesundheitsschädlich sei. Nach Ansicht des Gerichts werde in Verbraucherkreisen „mild“ direkt mit „harmlos“ assoziiert, was Rauchen nicht ist. Da der menschlichen Gesundheit besondere Bedeutung zukomme, seien auch strengere Maßstäbe bei der Werbung anzulegen, wenn sie geeignet ist, gesundheitliche Gefahren zu verharmlosen. In einer solchen Werbung liege sowohl eine Irreführung des Verbrauchers als auch eine verbotene Aussage, da sie gesundheitliche Unbedenklichkeit suggeriert. Werde „mild“ ausdrücklich und ausschließlich auf den Geschmack bezogen, liege keine Irreführung vor, entschied das Gericht.

Werbung kann für Unternehmen häufig ein schmaler Grat sei, bei dem es immer wieder zu tatsächlichen oder nur vermeintlichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kommen kann. Die Folge können z.B. Unterlassungs- oder Schadensersatzklagen sein. Zur Abwehr von Forderungen und Durchsetzung von Ansprüchen sollte ein im Wettbewerbsrecht qualifizierter Rechtsanwalt aufgesucht werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert