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Lebensmittelkennzeichnung – BLTS informiert

Völlig neue Pflichten für Gastronomen und online-Händler

Lebensmittelkennzeichnung - BLTS informiert

BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg

Regensburg, Dezember 2014 – „Ab Mitte Dezember gelten neue Vorschriften für die Lebensmittelkennzeichung, deren Auswirkungen für die tägliche Praxis nicht zu unterschätzen sind“, warnt Rechtsanwalt Jürgen Linhart von BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte aus Regensburg.

Mehr Information für Verbraucher ist das Ziel der entsprechenden europarechtlichen Grundlage, der sog. Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die ab dem 13. Dezember 2014 eine europaweit einheitliche Lebensmittelkennzeichnung vorschreibt. Auf eine nationale Umsetzung warten die deutschen Unternehmen dabei bislang vergeblich. Nicht vor März 2015, so der aktuelle Stand, ist mit dem Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung (LMIDV) zu rechnen. Eine vorläufige Verordnung wiederum soll nun aber im Dezember erste nationale Umsetzungsdetails regeln.

Während die Nährwert-Kennzeichnungsregelungen der europäischen Verordnung erst ab 2016 für alle verbindlich werden, gelten andere Vorschriften aus der europäischen Verordnung sofort. So ist der neue Rechtsrahmen für die Lebensmittelkennzeichung derzeit vor allem wegen eines praktisch wichtigen Aspekts in Fachkreisen in starker Diskussion – und zwar der Allergenkennzeichnung. Neu ist nämlich, dass nun auch die sog. lose Ware, also unverpackte Lebensmittel, Verbrauchern deutliche Hinweise auf Allergien auslösende Stoffe liefern muss.

Damit kommen viele tausend Mittelständler verschiedener Branchen in Deutschland erstmals mit den detaillierten und komplexen Rechtsfragen der Lebensmittelkennzeichnung in Berührung, wie sie bislang meist nur die Großindustrie betrafen. Bäckereien und Metzgereien, landwirtschaftliche Hofläden und andere kleinere Lebensmittelproduzenten sind den neuen Regelungen ebenso unterworfen wie Handelsbetriebe, etwa Online Shops, da neue Fernabsatz-Regeln gelten und nicht zuletzt im besonderen Gastronomie- und Hotellerie-Betriebe. Gerade die ostbayerische Region rund um Regensburg ist als Tourismus-Schwerpunkt hiervon besonders betroffen.

Rechtsanwälte und Fachleute aus der Lebensmittelbranche bemängeln am teils schwierig formulierten europäischen Verordnungstext, dass er ohne Hinzuziehung lebensmittelrechtlicher Expertise kaum richtig auszulegen und für die praktische Handhabung im Alltag zu greifen sei.

Fazit
Allen vom neuen Kennzeichungsrecht betroffenen Betrieben ist zu raten, zeitnah ihr Werbematerial und alle Produktinformationen durch Rechtsanwälte überprüfen und ggf.- überarbeiten zu lassen. Es ist zu überlegen, dabei gleich entsprechendes Allergenmanagement zu etablieren, wie viele Rechtsanwälte ihren Mandanten derzeit empfehlen. Die Betriebe sollten nicht auf das Inkrafttreten einer nationalen Verordnung oder bis zur Verschärfung von Kontrollen und Sanktionierungsregelungen warten. Neben Behördenkontrollen können es auch Wettbewerber über deren Rechtsanwälte oder Verbraucher, teils auch über Schutzverbände sein, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Lebensmittelkennzeichnung auf den Prüfstand bringen. „Dabei kann es bisweilen zu behördlichen und gerichtlichen Verfahren mit nicht geringem Kostenaufwand kommen“, informiert der Lebensmittelrechts-Experte von BLTS.

Weitere Informationen zur Lebensmittelkennzeichnung und über BLTS Regensburg ( www.blts-rechtsanwaelte.de/ (http://www.blts-rechtsanwaelte.de/) ) sind unter:

www.xing.com/companies/bltsrechtsanwältefachanwälte (http://www.xing.com/companies/bltsrechtsanwältefachanwälte)

und

de-de.facebook.com/BLTS.Rechtsanwaltskanzlei (http://de-de.facebook.com/BLTS.Rechtsanwaltskanzlei)

zu finden.

BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Regensburg. Die Kanzlei der BLTS bearbeitet mit derzeit zwölf Rechtsanwälten Mandate in allen Bereichen des Unternehmensrechts. Durch die rechtsgebietsübergreifende Zusammenarbeit werden optimale Branchenlösungen erarbeitet. Der zunehmenden Belastung des Mittelstandes durch Regelungswut wirkt die Kanzlei durch präventive Maßnahmen und Compliance-Management entgegen. Speziell im Steuerstrafrecht bearbeitet die Kanzlei derzeit mehrere Hundert Selbstanzeigen von Kunden österreichischer, schweizer und luxemburger Banken.

Kontakt
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg
Christian Stahl
Kumpfmühler Str. 3
93047 Regensburg
0941780390
stahl@blts.de
http://www.blts.eu

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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