Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 27, 2026

Studie von Ardent Partners und Ivalua offenbart Lücke zwischen KI-Vorhaben und Umsetzung im Einkauf

Immobilien
Juli 27, 2026

Geerbte Immobilien in Schleswig-Holstein: Ein umfassender Ratgeber

IT, NewMedia, Software
Juli 27, 2026

GEC macht ihr Engagement für Informationssicherheit im Automotive-Umfeld mit TISAX-Teilnahme sichtbar

Handel, Dienstleistungen
Juli 27, 2026

Neue EU-Reparaturregel: Mehr Rechte bei Defekten

Kunst, Kultur
Juli 27, 2026

KORREKTUR | KunstKlangGenuss im August: Barbara Fuchs stellt in der Wandelhalle Bad Reichenhall aus

Kunst, Kultur
Juli 27, 2026

Wanderausstellung „600 Akkordeons“ gastiert im Forum Steglitz

Medien, Kommunikation
Juli 27, 2026

Der Haberfeldtreiber veröffentlicht neue Recherche zum bayerischen Laufbahnmodell von Richtern und Staatsanwälten

Handel, Dienstleistungen
Juli 27, 2026

Business Englisch Einzelunterricht: Fünf Tage, ein Coach

Maschinenbau
Juli 27, 2026

Baucor erweitert die CNC-Werkzeugfertigung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 27, 2026

Praxis-Ratgeber stärkt Nachfolge in der Gastronomie

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 27, 2026

Richtig präsentieren: Wer überzeugen will, muss mehr zeigen als Kompetenz

Umwelt, Energie
Juli 27, 2026

Appell an Hamburgs Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 27, 2026

Darda GmbH zeigt im neuen Imagefilm Technik, Menschen und internationale Einsatzorte

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 27, 2026

Eine Milliarde gute Taten für einen Weltrekord

LAG Köln: Vor Abmahnung ist keine Ermahnung des Arbeitnehmers notwendig

LAG Köln: Vor Abmahnung ist keine Ermahnung des Arbeitnehmers notwendig

LAG Köln: Vor Abmahnung ist keine Ermahnung des Arbeitnehmers notwendig

Der Arbeitgeber darf eine Abmahnung aussprechen, ohne den Arbeitnehmer zuvor wegen seines Fehlverhaltens ermahnt zu haben. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 12 Sa 381/16).

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Damit eine Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann, ist es in vielen Fällen notwendig, dass der Arbeitnehmer zuvor eine Abmahnung erhält. Die Abmahnung weist den Arbeitnehmer auf seine Pflichtverletzung hin und kündigt an, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen wie die Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen.

Während die Abmahnung häufig die Voraussetzung für eine wirksame Kündigung des Arbeitnehmers ist, muss der Arbeitgeber vor der Abmahnung nicht auch noch eine Ermahnung wegen des Fehlverhaltens aussprechen. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 20. September 2016 entschieden. Das LAG stellte fest, dass eine Abmahnung nicht deshalb als unverhältnismäßig und rechtswidrig angesehen werden könne, weil der Arbeitgeber als milderes Mittel zunächst eine Ermahnung hätte aussprechen können.

In dem Fall hatte eine Spedition einen ihrer Fahrer abgemahnt. Dieser hatte Glas transportiert ohne den zusätzlichen Anschlagbalken zur Sicherung der Ware anzubringen. Folge war, dass ein Teil der Ladung zerbrochen war. Daraufhin sprach der Arbeitgeber eine Abmahnung aus, da der Fahrer die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hatte obwohl dies zwingend notwendig gewesen wäre. Der Fahrer klagte nun darauf, die Abmahnung aus seiner Personalakte zu entfernen, da für ihn überhaupt nicht ersichtlich gewesen sei, dass er Glas transportierte. Zumindest hätte eine Ermahnung ausgereicht.

Das LAG Köln entschied, dass der Arbeitgeber berechtigt gewesen sei, die Abmahnung auszusprechen. Denn der Fahrer habe die Ladung unstreitig nicht wie vorgeschrieben gesichert. Eine vorherige Ermahnung sei nicht nötig gewesen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sei nicht zu verlangen, dass der Arbeitgeber vor der Abmahnung auch noch eine Ermahnung aussprechen müsse. Schließlich werde dem Arbeitnehmer gerade durch die Abmahnung sein Fehlverhalten vor Augen geführt und klargemacht, dass dieses nicht geduldet werde. Der Arbeitnehmer werde dadurch zu einem vertragsgetreuen Verhalten aufgefordert. Unmittelbare Rechtsfolgen seien an die Abmahnung noch gar nicht geknüpft. Anders als die bloße Ermahnung habe die Abmahnung aber eine Warnfunktion.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 22 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert