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Kurswechsel in der Steuerpolitik – Das plant die neue Bundesregierung

Mit dem am 9. April 2025 vorgelegten Koalitionsvertrag unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ läuten CDU, CSU und SPD eine neue Ära in der Finanz- und Steuerpolitik ein.

Kurswechsel in der Steuerpolitik - Das plant die neue Bundesregierung

(Bildquelle: iStock-1473781095)

In dem 144-seitigen Vertragswerk setzen die Regierungsparteien klare Schwerpunkte: Entlastungen für Familien und Unternehmen, steuerliche Anreize für Investitionen, Stärkung der sozialen Sicherheit und eine Modernisierung der Verwaltung.
Ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Zukunftsprojekte
Kernstück des Koalitionsvertrags ist die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro zur Finanzierung zentraler Zukunftsinvestitionen. Damit sollen Infrastruktur, Digitalisierung, Klimaschutz und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gestärkt werden. Die Finanzierung erfolgt außerhalb des regulären Haushalts und wurde bereits mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger
Bereits ab dem 1. Januar 2025 steigen der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro sowie der Kinderfreibetrag auf 6.672 Euro pro Kind. Damit bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei – eine spürbare Entlastung insbesondere für Familien mit mittleren Einkommen. Zusätzlich wird die Pendlerpauschale ab 2026 auf einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer erhöht, unabhängig von der Entfernung.
Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeitet, kann künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Darüber hinaus werden steuerliche Begünstigungen für ehrenamtliches Engagement ausgebaut – mit erhöhten Pauschalen für Übungsleiter (3.300 Euro) und Ehrenamtliche (960 Euro).
Neue Impulse für den Arbeitsmarkt
Zur Förderung von Mehrarbeit soll es künftig steuerfreie Zuschläge für übertarifliche Arbeitszeiten geben. Auch Teilzeitkräfte sollen durch steuerlich begünstigte Arbeitgeberprämien motiviert werden, ihre Arbeitszeit auszuweiten. Der Fokus liegt hier klar auf der Aktivierung von Arbeitskraftreserven im Inland.
Unternehmen: Investitionen statt Steuerlast
Für Unternehmen stehen Investitionsanreize im Vordergrund. Zwischen 2025 und 2027 soll eine degressive Abschreibung von 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen eingeführt werden. Eine umfassende Reform der Körperschaftsteuer ist ebenfalls geplant: Ab 2028 wird sie schrittweise um fünf Prozentpunkte gesenkt. Ergänzt wird dies durch eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.
Zudem sollen steuerliche Hürden für Start-ups und kleinere Unternehmen beseitigt werden. Dazu gehören eine verbesserte Thesaurierungsbegünstigung, ein reformiertes Optionsmodell nach § 1a KStG sowie die Möglichkeit, gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen künftig unabhängig von der Rechtsform der Körperschaftsteuer zu unterwerfen.
Energiekosten, Mobilität und Bürokratieabbau
Ein besonderes Augenmerk gilt den Energiepreisen. Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt, die Netzentgelte reduziert werden. Für landwirtschaftliche Betriebe wird die Agrardiesel-Rückvergütung wieder eingeführt.
Zur Förderung der Elektromobilität wird die steuerliche Begünstigung für E-Dienstwagen ausgebaut. Die Grenze für den Bruttolistenpreis wird auf 100.000 Euro erhöht. Elektrofahrzeuge bleiben bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit.
Ein zentrales Ziel der Koalition ist der Bürokratieabbau. Innerhalb der nächsten vier Jahre sollen die Bürokratiekosten für Unternehmen um 25 Prozent gesenkt werden. Hierzu zählt unter anderem die Abschaffung der Bonpflicht sowie die Einführung einer Arbeitstagepauschale zur Vereinfachung der Werbungskostenabzüge. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro wird ab 2027 eine Pflicht zur Nutzung von Registrierkassen eingeführt.
Gemeinnützigkeit, Digitalisierung und neue Altersvorsorge
Auch gemeinnützige Organisationen profitieren: Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird auf 50.000 Euro erhöht. Sachspenden sollen künftig umsatzsteuerfrei möglich sein. Für Auszubildende wird ab 2026 eine sogenannte „Frühstart-Rente“ eingeführt – ein kapitalgedecktes Altersvorsorgekonto mit staatlichen Einzahlungen in Höhe von 10 Euro monatlich.
Darüber hinaus ist geplant, die bestehende Riester-Rente in ein neues, weniger bürokratisches Vorsorgeprodukt zu überführen, um die private Altersvorsorge attraktiver zu machen.
Fazit
Die neue Bundesregierung setzt mit dem Koalitionsvertrag klare Akzente auf Zukunftsinvestitionen, steuerliche Entlastungen und eine Modernisierung des Steuersystems. Besonders Unternehmen, Familien und Erwerbstätige profitieren von den Reformen. Gleichzeitig bleiben Herausforderungen, wie etwa die Reform der Schuldenbremse und die Umsetzung des 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens, politisch und fiskalisch anspruchsvoll.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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