Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Kündigung auf Verdacht nach positivem Drogenschnelltest

Fristlose Kündigung eines Busfahrers nach positivem Drogenschnelltest auf Kokain kann unter dem Gesichtspunkt einer Verdachtskündigung wirksam sein. Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. November 2012 – 31 Ca 13626/12 -.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Ausgangslage:

Häufig fällt es Arbeitgebern schwer dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Fehlverhalten nachzuweisen. Spricht er trotzdem eine Kündigung aus und greift der Arbeitnehmer die Kündigung dann innerhalb von drei Wochen mit der Kündigungsschutzklage an, muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund beweisen. Da dies häufig schwierig ist, hilft ihm die Rechtsprechung mit der Zulassung einer Verdachtskündigung. Insoweit reicht es, wenn der Arbeitgeber den dringenden Verdacht eines Fehlverhaltens hat. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Verdachtskündigung zu den Umständen der Tatbegehung angehört wird.

Im vorliegenden Fall hatte ein Busfahrer einen Drogenschnelltest auf Kokain „nicht bestanden“. Der Arbeitgeber hatte auf den begründeten Verdacht hin, der Busfahrer habe unter Drogeneinfluss einen Bus geführt eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Letztlich konnte die Drogeneinnahme nicht bewiesen werden, da das Ergebnis der Blutprobe nicht bekannt war.

Das Arbeitsrecht Berlin hielt die Kündigung für wirksam.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Häufig ist es ratsam eine Kündigung (auch) als Verdachtskündigung auszusprechen. Voraussetzung ist dann immer die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers. In Fällen des Verdachtes von Straftaten empfiehlt sich daher regelmäßig die Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Werden Sie im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einer Straftat verdächtig, sollten Sie sich unbedingt sofort in anwaltliche Beratung begeben. Problem: Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses und für die Rettung des Arbeitsplatzes, kann es richtig sein, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Für das Strafverfahren ist es aber regelmäßig wichtig, dass ohne vorherige Akteneinsicht keine Äußerung abgegeben werden. Andernfalls kann man sich hier einer späteren Verteidigungsmöglichkeit begeben.

ArbG Berlin, Urteil vom 21. November 2012 – 31 Ca 13626/12 -, juris

24.7.2013

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 22 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert