Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Krimis, Romane & Co aus dem Netz: Was Bücherwürmer wissen sollten

Morgen startet die Frankfurter Buchmesse! Wer sich nach der Messe dazu entschließt, Romane, Krimis oder Sachbücher zu kaufen, der wird im Internet fündig. Jeder zweite deutsche Onlineshopper bestellt Bücher im Internet – darunter auch elektronische. Welche Stolperfallen Lesebegeisterte dabei beachten sollten, erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht.

1. Gilt für E-Books das gleiche Widerrufsrecht wie für klassische Bücher?
Dr. Carsten Föhlisch: Für klassische Bücher gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem persönlichen Erhalt der Ware. Grundsätzlich gilt das Widerrufsrecht auch für E-Books. Die 14-tägige Frist beginnt in diesem Fall aber im Moment des Vertragsschlusses. Das Widerrufrecht bei E-Books kann jedoch mit Beginn des Downloads erlöschen. Bei digitalen Gütern wie E-Books, die als Download gekauft werden, erlischt das Widerrufsrecht nämlich, wenn mit dem Download begonnen wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zustimmt, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

2. Wer trägt bei der Rückgabe von klassischen Büchern die Rücksendekosten?
Dr. Carsten Föhlisch: Online-Händler können die Kosten der unmittelbaren Rücksendung der Ware vom Kunden verlangen, sofern sie den Verbraucher vor Abgabe der Bestellung über diesen Umstand informiert haben – z.B. im Rahmen der Widerrufsbelehrung. Schweigt der Händler zur Tragung der Rücksendekosten, so muss er diese tragen.

3. Kann ich Bücher zurücksenden, die ich bei einer Privatperson über einen Marktplatz wie eBay gekauft habe?
Dr. Carsten Föhlisch: Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es in diesem Fall nicht, da es beim Online-Einkauf immer nur dann gilt, wenn der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist. Ob man also das Buch auch bei einem privaten Verkäufer zurückgeben kann, lässt sich nicht pauschal beantworten, da man in diesem Fall auf die Kulanz des privaten Verkäufers angewiesen ist. In vielen privaten Angeboten bei eBay findet sich aber der Hinweis, dass eine Rücknahme ausgeschlossen sei.

4. Kann ich E-Books verleihen?
Dr. Carsten Föhlisch: Wer E-Books im Internet kauft und herunterlädt, der erwirbt beim Kauf lediglich ein Nutzungsrecht. Das bedeutet: Im Gegensatz zum Kauf von einem physischen Buch besitzt der Käufer diese digitalen Güter nicht wirklich. Dieses Nutzungsrecht ist in der Regel an eine einzelne Person gebunden. Wer also ein E-Book herunterlädt und damit eine sogenannte Lizenz erwirbt, kann diese nicht einfach an einen Freund verleihen, weitergeben oder gar an jemanden verkaufen. Dazu muss man jedoch in die jeweiligen Lizenzbestimmungen schauen, um auf Nummer sicher zu gehen. Oftmals ist darin die Weitergabe ausgeschlossen, manchmal aber auch begrenzt erlaubt.

Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt „Locatrust“ verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.

Kontakt
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
0221/77536-7531
mustafa.ucar@trustedshops.de
http://trustedshops.de

(Visited 23 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert