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Krankenkassenbeiträge steigen – General Standard S.R.L.

Die General Standard S.R.L. hat einen Tipp für die Selbstständigen, wie diese Steuern sparen können.

Viele Selbstständige haben eine Mitteilung erhalten, dass die Krankenkassenbeiträge steigen. Die General Standard S.R.L. hat einen Tipp für die Selbstständigen, wie diese Steuern sparen können.
Wenn die Selbstständigen 2013 gute Gewinne erwirtschaftet haben und sogar mit einer Steuernachzahlung rechnen, so können die Beiträge für die private Krankenversicherung für 2014 im Voraus schon bezahlt werden. Diese Vorauszahlung muss allerdings bis zum 31.12.2013 erfolgen.
Weiter haben Selbstständige die Möglichkeit schon die Krankenkassenbeiträge für das Jahr 2015 im Voraus zu zahlen. Durch diese Maßnahme lassen sich der Gewinn und die Steuerbelastung spürbar senken. Denn viele Selbstständige wissen nicht, dass die Krankenkassenbeiträge für Folgejahre als Sonderausgabe abziehbar sind. Selbstständige sollten sich daher bei Ihrer Krankenkasse informieren, ob diese mit Vorauszahlungen einverstanden ist.
Die General Standard S.R.L. weist die Selbstständigen darauf hin, dass nur der Betrag, welcher die Grundversorgung sichert, steuerlich geltend gemacht werden kann.

General Standard S.R.L. betreibt das innovative Online-Branchenbuch www.online-auskunft24.com. Hier können sich Unternehmen ihren Kunden auf eine attraktive Art vorstellen und somit werben. Kunden hingegen können sich hier ausführlich über die Unternehmen und deren Dienstleistungen informieren.

Kontakt:
General Standard S.R.L.
Elena Moraru
Bd. Moscova 13/5 Whg. 39
2068 Chisinau
+37 322 8979 42
fragen@online-auskunft24.com
http://online-auskunft24.com

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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