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Kontopfändung durch Finanzamt

Kontopfändung durch Finanzamt

Wenn die fälligen Steuern nicht bezahlt werden oder bezahlt werden können, hat das Finanzamt eine Reihe von Möglichkeiten dem Unternehmer das Leben schwer zu machen.
Eine von den Möglichkeiten ist die Pfändung des Bankkontos – der Kontoinhaber kann nicht mehr über das Konto verfügen, auch wenn Guthaben vorhanden sind. Diese Guthaben müssen von der Bank an das Finanzamt abgeführt werden. Für den Unternehmer eine ganz schlimme Situation – er kann keinen Lieferanten bezahlen und über die Einnahmen kann er nicht verfügen.

In der letzten Woche hat uns ein Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen angesprochen und um Hilfe gebeten. Das Finanzamt wollte fast 50.000 EURuro von ihm haben und hat deswegen sein Bankkonto gepfändet. Wir haben uns die Unterlagen (Steuerbescheide, Mahnungen etc.) geben lassen und alles sorgfältig geprüft. Das Finanzamt wollte die Nachzahlung für das Jahr 2013 haben und hat auch die Vorauszahlungen für die Jahre 2014 und 2015 entsprechend neu und höher festgesetzt.

Die Steuernachforderung für das Jahr 2013 war richtig, aber die hohen Vorauszahlungen für 2014 und 2015 gaben uns zu denken, denn wenn der Gewinn aus dem Jahr 2013 auch in den nächsten Jahren erzielt wurde, hätte Geld vorhanden sein müssen – es war aber kein Geld vorhanden.

Eine kurze Prüfung der Gewinne für 2014 und 2015 ergab ein schreckliches Bild: Durch eine Reihe von Ereignissen ist das Ergebnis der Jahre 2014 und 2015 in ein Minus abgerutscht. Durch einen persönlichen Streit wollte der bisherige Steuerberater nicht mehr weiterarbeiten und so wurden auch keine Steuererklärungen für 2014 abgegeben und auch keine Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen gestellt.

Dies haben wir schnell nachgeholt und mit dem Finanzamt lange Verhandlungen per Telefon geführt. Nach sehr kurzer Zeit wurde die Kontopfändung erst ausgesetzt, der Kontoinhaber konnte über das Konto verfügen, die Pfändung blieb aber im Hintergrund bestehen. Nachdem die Steuererklärungen für 2014 beim Finanzamt eingegangen waren, wurde die Kontopfändung wieder aufgehoben.

Von den ursprünglichen fast 50.000 EUR mussten insgesamt 2.850,- EUR überwiesen werden und das Steuerkonto war wieder in Ordnung.

Dieser Fall hat wieder deutlich gezeigt, dass es immer richtig ist, den Sachverhalt genau zu prüfen und dann die notwendigen Anträge beim Finanzamt zu stellen und mit den jeweiligen Mitarbeitern des Finanzamtes entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
In Deutschland sind mehr als 1/3 aller Steuerbescheide fehlerhaft und fast immer zu Lasten der Steuerpflichtigen. Deshalb ist eine Prüfung innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von 1 Monat notwendig, wenn die Frist abgelaufen ist, ist der Steuerbescheid nur sehr schwierig wieder zu berichtigen – auch wenn die Ansätze in dem Steuerbescheid eindeutig falsch sind.

Wir helfen vielen Unternehmern in solch schwierigen Situationen und dass mit großem Erfolg, den wir aber nicht garantieren können.

Das Steuerberatungsbüro Zielinski berät seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen zu allen Fragen des Steuerrecht. Das Kanzlei-Team setzt sich aus Fachexperten für viele Steuerrechtsfragen zusammen, insbesondere für Fragen rund um das Verfahrensrecht (Einsprüche, Klagen, Betriebsprüfungen) bieten Ihnen die Fachexperten fundierte Lösungen an.
Darüberhinaus wird eine fundierte Beratung in Finanzierungsfragen, insbesondere Finanzierungen durch öffentliche Fördermittel, angeboten.

Kontakt
Steuerberater Günter Zielinski
Günter Zielinski
Rolfinckstrasse 37
22391 Hamburg
040 536 40 10
040 536 40 121
g.zielinski@steuerberater-zielinski.de
http://www.steuerberater-zielinski.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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