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Kfz-Versicherung: Steigende Beiträge durch Typklassenänderung ermöglichen Kündigung

– Neue Risikoeinstufung der Fahrzeuge kann bestehende Versicherung teurer machen
– Bei Preiserhöhungen einmonatiges Recht zur außerordentlichen Kündigung

Kfz-Versicherung: Steigende Beiträge durch Typklassenänderung ermöglichen Kündigung

Berlin, 04. September 2013 – Steigt der Beitrag der Kfz-Versicherung infolge einer Typklassenänderung des Fahrzeugs, haben Verbraucher die Möglichkeit, ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auf diesen Sachverhalt macht das Berliner Vergleichsportal TopTarif.de ( www.toptarif.de ) aufmerksam.

Die Typklassen werden von der Versicherungswirtschaft einmal jährlich für das Folgejahr festgelegt und berücksichtigen die Schaden- und Unfallbilanzen jedes Fahrzeugmodells, das in Deutschland zugelassen ist. Wie die Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, erhalten im kommenden Jahr rund 28 Prozent aller Autos in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine neue Typklasse. Im Kaskobereich ändert sich die Risikoeinstufung für 34 Prozent der teil- und 38 Prozent der vollkaskoversicherten Fahrzeuge.* Eine Umstufung in der Typklasse wirkt sich in der Regel auf den zu zahlenden Beitrag aus und wird von den Versicherern bei der Neuberechnung der Jahresprämie berücksichtigt.

„Steigen die Beiträge der Kfz-Versicherung, können Kunden von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und nach preiswerteren Alternativen Ausschau halten“, erklärt Daniel Dodt von TopTarif.de. „Der Grund für die Erhöhung ist dabei unerheblich. Es spielt also keine Rolle, ob die Versicherer an der Preisschraube drehen oder neue Risikobewertungen in der Typ- oder Regionalklasse (Wohnort) zu Verteuerungen führen.“ Eine außerordentliche Kündigung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Kfz-Police in mindestens einem Bereich, sprich in der Kfz-Haftpflicht- oder in der Kaskoversicherung, teurer wird. Generell haben Autofahrer bei Preiserhöhungen ihrer Versicherung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.

Beitragsschreiben muss über Sonderkündigungsrecht informieren

„Über ein bestehendes Sonderkündigungsrecht muss der Kunde von seinem Kfz-Versicherer informiert werden“, so Dodt. Für gewöhnlich findet sich dieser Hinweis im jährlichen Rechnungsschreiben, das Auskunft über die zukünftigen Kosten und die Zusammensetzung der Beiträge gibt. Wichtig: Die meisten Beitragsschreiben, in denen die neuen Typklassen für 2014 Anwendung finden, werden in den nächsten Monaten verschickt. Hintergrund: Bei einem Großteil der Kfz-Policen entspricht die Vertragslaufzeit dem Kalenderjahr. Die Versicherungen verschicken die Rechnungen meist in einem bestimmten Zeitraum vor Ablauf der Verträge. „Je nach Erhalt des Schreibens besteht für Verbraucher die Möglichkeit, ihre Police auch ohne Rücksicht auf den klassischen Wechselstichtag bei Kfz-Versicherungen am 30. November zu kündigen“, macht Dodt deutlich.

TopTarif.de-Tipp: Außerordentliche Kündigung auch bei verdeckten Preiserhöhungen möglich

Nicht immer muss eine Verteuerung der Kfz-Police auch als solche zu erkennen sein. Schuld daran ist das komplexe Zahlenspiel in der Beitragsberechnung, bei dem viele Faktoren eine Rolle spielen. So kommt es des Öfteren vor, dass die Versicherung auf Grund einer verschlechterten Typklasse teurer werden müsste, gleichzeitig aber der Bonus für unfallfreies Fahren steigt. Im Ergebnis können sich beide Effekte gegenseitig aufheben. Vereinzelt kann der ausgewiesene Gesamtbeitrag sogar sinken. Die Experten von TopTarif.de machen darauf aufmerksam, dass das Recht zur Kündigung aus besonderem Grund auch in solchen Fällen gilt.

Erkennbar ist eine verdeckte Preiserhöhung mithilfe des Vergleichsbeitrags, der von den Versicherungen auf dem Rechnungsschreiben angegeben werden muss. Der Vergleichsbeitrag ist ein theoretischer Wert, der angibt, wie viel im Folgejahr zu zahlen wäre, wenn der persönliche Rabatt für unfallfreies Fahren (Schadenfreiheitsklasse) angepasst wird, während alle anderen Faktoren gleich bleiben. Liegt der Vergleichsbeitrag unter den in der Rechnung ausgewiesenen Kosten für das nächste Vertragsjahr, handelt es sich um eine Preiserhöhung. Verbraucher können dann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens den Vertrag beenden und zu einer günstigeren Kfz-Versicherung wechseln.

Auf Vergleichsportalen wie TopTarif.de ( www.toptarif.de/kfz-versicherung ) oder mit Hilfe kostenloser Service-Hotlines wie 0800 – 10 30 49 800 können Verbraucher schnell und unkompliziert verschiedene Kfz-Versicherungen vergleichen und direkt zu günstigen Anbietern wechseln.

* Pressemitteilung des GDV vom 04. September 2013: Neues Typklassenverzeichnis 2013: Fast drei Viertel der Autofahrer bleiben in ihrer Klasse.

toptarif.de ist eines der führenden deutschen Verbraucherportale im Internet für den kompetenten Tarifvergleich. Auf www.toptarif.de können Verbraucher mit minimalem Aufwand attraktive Angebote in den Kategorien Strom, Gas, Versicherungen, Finanzen und DSL recherchieren und auf Wunsch direkt zu einem neuen Anbieter wechseln. Für eine individuelle und transparente Beratung steht das angeschlossene Servicecenter telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 10 30 499 zur Verfügung. Zudem finden Verbraucher auf dem Portal viele nützliche Tipps und Informationen rund um den Anbieterwechsel. Der gesamte Vergleichs- und Wechselservice ist dabei völlig kostenfrei und unabhängig.

Seit der Gründung im Sommer 2007 hat toptarif.de mehrere Hunderttausend Verbraucher beraten und beim Wechsel zu günstigeren Anbietern unterstützt. Das Unternehmen gehört mehrheitlich zur Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck und beschäftigt aktuell rund 80 Mitarbeiter am Standort Berlin.

Kontakt
TopTarif Internet GmbH
Daniel Dodt
Pappelallee 78-79
10437 Berlin
+49.30.2576205.23
presse@toptarif.de
http://www.toptarif.de

Pressekontakt:
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Sabrina Rymarowicz
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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