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KFZ-Beitragserhöhung nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Bei einer Beitragserhöhung Ihrer bisherigen KFZ-Versicherung ist eine Kündigung derselben auch nach dem 30.11. möglich!

KFZ-Beitragserhöhung nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

(Bildquelle: © Die Continentale)

KFZ-Versicherung – Stichtag 30. November verpasst? Dann ist eine Kündigung der KFZ-Versicherung zum Jahresende nur noch durch das Sonderkündigungsrecht möglich. Dieses Recht ritt in Kraft, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Kunden die nach dem 30. November kündigen möchten, sollten die Jahresbeitragsrechnung ihrer Versicherung überprüfen, denn hier lässt sich gutes Geld sparen.

Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung

Klaus Bisl, Versicherungsexperte erklärt es ganz einfach: „Erhöht eine Versicherungsgesellschaft den Beitrag, ohne dass sich dadurch der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt ab dem Erhalt der Beitragserhöhung einen Monat, also auch hier ist schnelles Handeln gefordert.“ Als Benachrichtigung dient in aller Regel die Jahresbeitragsrechnung an den Versicherten. Doch Achtung, die sollte man sich sehr genau ansehen. In vielen Fällen aber ist eine Beitragserhöhung auf den ersten Blick gar nicht so leicht zu erkennen. Denn ist der Versicherte unfallfrei gefahren, wird im neuen Jahr auch der Schadenfreiheitsrabatt höher. Wer hier nicht aufpasst zahlt dann möglicherweise weniger, obwohl die Versicherung eigentlich teurer geworden ist. Klaus Bisl (Continentale) formuliert das eindeutig: „Wenn der Kfz-Versicherer den Rabatt nicht komplett an den Kunden weiterreicht, steckt dahinter eine Preiserhöhung.“ Man spricht dann auch von einer versteckten oder verdeckten Beitragserhöhung.

Damit das Sonderkündigungsrecht gegeben ist, reicht es schon vollkommen aus, wenn ein Bestandteil der Kfz-Versicherung (Haftpflicht oder Kasko) erhöht wird, selbst wenn andere Bestandteil der bestehenden Versicherung sogar günstiger werden würden. Darüber hinaus besteht das Sonderkündigungsrecht auch dann, wenn der Beitrag gleich bleibt, aber sich der Umfang des Versicherungsschutzes vermindert. In der Praxis kommt das jedoch eher seltener vor als eine reguläre Beitragserhöhung.

Einfach eine günstiger Versicherung wählen

Vergleichen und überprüfen Sie ihre bisherige Versicherung und lassen Sie sich ein Angebot erstellen, dazu gibt es mittlerweile optimale Vergleichsportale als Informationsquellen. Oder nehmen Sie den bequemen Weg und fordern Sie einfach eine günstigere Versicherung direkt an. Wer fragt gewinnt: 25 Euro als Tankgutschein erhalten Sie, wenn wir es nicht schaffen, Ihre derzeitige

Kfz-Versicherungsprämie zu unterbieten, das ist ein Angebot an die Menschen die nicht gern im Internet nach günstigeren Beiträgen suchen und einen Ansprechpartner favorisieren der sich um alle Belange, Probleme und Abwicklungen kümmert.

Achtung Verbraucher: Wichtig Informationen zum Sonderkündigungsrecht der KFZ-Versicherung!

Kontakt
Continentale Bezirksdirektion
Klaus Bisl
Hauptstraße 12
83539 Pfaffing
+40 8076-2479590
+49 8076-2479599
info.bisl@continentale.de
https://www.continentale.de/web/info-bisl

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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